Wer ein Gebäude besitzt oder einen Weg freigibt, muss Sorge tragen, dass sich niemand verletzt. Auch, wenn es stürmt und schneit. Was so eindeutig klingt, nennt sich juristisch Verkehrssicherungspflicht und ist so einfach dann doch wieder nicht. Diese Pflicht präsentiert sich vielschichtig und neue Rechtsprechungen sowie Reformen erhöhen die Komplexität. Was muss ich als Mieter leisten und wo steht das geschrieben? Wie verhält es sich mit Wohneigentumsgemeinschaften? Die Antworten ergeben sich aus den allgemeinen Regelungen zur Haftung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere aus den §§ 823 und 836. Diese Paragraphen regeln die Haftung für Schäden, die durch das eigene Handeln oder Nichthandeln entstehen.|
Erstellt von (Name) E.R. am 07.11.2024
Geändert: 26.02.2025 16:16:03
Quelle:
Koenen Bauanwälte, bauanwaelte.de
Bild:
Bildagentur PantherMedia / olly18
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