Grundsteuerbescheid: Wie prüft man die Bescheide und wann lohnt sich ein Einspruch?

Ulf Matzen
Seit einiger Zeit erhalten Immobilieneigentümer die ersten Grundsteuerbescheide. Insgesamt bekommt man drei Bescheide. Was ist deren Bedeutung, wie prüft man sie und wie kann man sich dagegen wehren?

Welche Bescheide bekomme ich von welcher Behörde?

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Nur Bayern macht eine Ausnahme und erlaubt Grundstückseigentümern die Abgabe einer Grundsteuererklärung bis 30. April 2023. Wer seine Grundsteuererklärung abgegeben hat, bekommt nun bald Post.   

Diese Ausführungen gelten für das "Bundesmodell" der Grundsteuer. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen haben eigene Grundsteuermodelle.

Tatsächlich gibt es nicht "den" Grundsteuerbescheid. Eigentümer erhalten drei Bescheide. Die ersten beiden kommen oft im gleichen Briefumschlag: der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid. Beide kommen vom Finanzamt. Sie enthalten keine Zahlungsaufforderung, weil sie "nur" die Berechnungsgrundlage für den eigentlichen Grundsteuerbescheid bilden. Dieser kommt dann als dritter Bescheid von der Gemeinde. Oft wird dies erst 2024 der Fall sein. Die neue Grundsteuer ist ab 2025 zu zahlen. Viele Gemeinden haben noch nicht über ihren künftigen Hebesatz entschieden. Nach diesem richtet sich die Höhe der Steuer. Nach Vorstellung der Bundesregierung sollen die Gemeinden ihre Hebesätze senken, damit die Änderung des Grundsteuersystems für Immobilieneigentümer kostenneutral ist. Ob dies passiert, bleibt abzuwarten.

Warum sind die ersten beiden Bescheide entscheidend?

Im Grundsteuerwertbescheid und im Grundsteuermessbescheid werden die Zahlen ermittelt, auf denen die Berechnung der Grundsteuer beruht. Als Grundstückseigentümer haben Sie nach Erhalt dieser beiden Bescheide vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Tun Sie dies nicht, sind die Bescheide rechtskräftig, selbst bei Fehlern.

Wenn Sie erst gegen den dritten Bescheid - den eigentlichen Grundsteuerbescheid der Gemeinde - Widerspruch einlegen, weil erst jetzt eine hohe Grundsteuer von Ihnen verlangt wird, haben Sie womöglich das Nachsehen: Ist der Fehler in einem der ersten beiden Bescheide enthalten, nützt Ihnen ein Einspruch gegen den endgültigen Grundsteuerbescheid nichts. Die Einspruchsfrist gegen diese Bescheide ist dann längst abgelaufen und sie sind zur Grundlage der Berechnung Ihrer Grundsteuer geworden. Daher sollten Sie jeden Bescheid nach seinem Eingang prüfen.

Welche Bedeutung haben die einzelnen Grundsteuerbescheide?

Im Grundsteuerwertbescheid ermittelt das Finanzamt den steuerlichen Wert Ihrer Immobilie auf Basis Ihrer Angaben in der Grundsteuererklärung. Der Bescheid über den Grundsteuerwert ersetzt den bisherigen Einheitswertbescheid. 

Im Grundsteuermessbescheid multipliziert das Finanzamt den Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl. Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Auch er ist eine Grundlage für die spätere Besteuerung.

Im Grundsteuerbescheid ermittelt die Gemeinde anhand ihres individuellen Hebesatzes, welchen Betrag Sie künftig als Grundsteuer zu zahlen haben.

Wie prüft man den Grundsteuerwertbescheid?

Fehler können sich ganz einfach bei der Übertragung Ihrer Angaben einschleichen. Prüfen Sie also zuerst die allgemeinen Angaben, die Sie selbst gemacht haben:
  1. Wurde der Bescheid an den richtigen Adressaten, also den Grundstückseigentümer, adressiert? 
  2. Ist die Flurbezeichnung Ihres Grundstückes korrekt?
  3. Wird die Bezeichnung Ihrer Immobilie korrekt angegeben (z. B. Einfamilienhaus)?  
  4. Eigentumswohnung: Ist die Anzahl der Miteigentumsanteile korrekt?
  5. Stimmt der Bodenrichtwert mit Ihrer Angabe überein? Hier können Sie erneut das Portal der Landesregierung nutzen, aus dem der Wert ursprünglich stammte.
  6. Wird das Baujahr Ihrer Immobilie richtig angegeben?  
  7. Stimmt die Anzahl der Wohnungen?
  8. Ist die Wohnfläche richtig?

Im Grundsteuerwertbescheid finden Sie auch die Nettomiete. Dies ist eine hypothetische Miete, die beim Ertragswertverfahren benötigt wird. Ob Sie Ihre Wohnung überhaupt vermieten, ist nicht von Belang. Der Betrag stammt aus dieser Tabelle:

https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html

In der Tabelle können Sie die Quadratmetermiete abhängig von Bundesland, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes ablesen. Auch die Mietniveaustufen mit den dazugehörigen Zu- und Abschlägen finden Sie dort. 

Wenden Sie letztere auf die ermittelte Nettokaltmiete für die gesamte Wohnfläche an, bekommen Sie den monatlichen Rohertrag. Mit 12 multipliziert ergibt dies den Jahresrohertrag. Prüfen Sie nach, ob das Finanzamt richtig gerechnet hat.

Beim Punkt "Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts" finden Sie erneut die Angabe Ihrer Grundstücksfläche. Prüfen Sie deren Übereinstimmung mit Ihren Angaben.

Wie prüft man den Grundsteuermessbescheid?

Beginnen Sie wieder mit den persönlichen Daten. Hat sich hier ein Fehler eingeschlichen?   

Hinsichtlich des Grundstücks sollten Sie folgende Daten mit Ihren ursprünglichen Angaben abgleichen: 
  1. Die Art des Grundstücks,
  2. die Gemarkung,
  3. die Lage des Grundstücks,
  4. Eigentümer / Eigentumsanteile.

Der Grundsteuermessbetrag wird ermittelt, indem man den Grundsteuerwert aus dem ersten Bescheid mit der Steuermesszahl multipliziert. Zuerst sollten Sie prüfen, ob hier der korrekte Grundsteuerwert aus dem ersten Bescheid verwendet wird.

Die Steuermesszahl für unbebaute und bebaute Grundstücke beträgt 0,34 ‰ (Promille), bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und Wohnungseigentum sind es 0,31 ‰.

Ob die Multiplikation mit der Steuermesszahl richtig erfolgt ist, können Sie nun nachrechnen.

Wie prüfe ich den Grundsteuerbescheid der Gemeinde?

Die ersten beiden Bescheide sind anfälliger für Fehler. Aber auch im eigentlichen Grundsteuerbescheid der Gemeinde kann sich ein Fehler einschleichen. 

Prüfen Sie zunächst wieder Ihre persönlichen Angaben und die Angaben zum Grundstück.

Danach können Sie überprüfen, ob die Gemeinde den korrekten und aktuellen Hebesatz angewendet hat. Diesen finden Sie in der Regel auf einer Homepage der Gemeinde. Dann sollte natürlich die richtige Steuerart genannt werden - Grundsteuer A, B oder C. 

"A" bedeutet "agrarisch" - hier geht es um Grundstücke mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung. "B" bedeutet "baulich" und steht für bebaute und unbebaute gewerbliche oder private Grundstücke. Vorsicht: Ein Wechsel von A nach B wird teuer. Hier lauert eine Falle, etwa für Nebenerwerbslandwirte, welche nicht mehr aktiv wirtschaften. In der Regel gilt für eine landwirtschaftliche Fläche die Grundsteuer A, bis man entweder die Landwirtschaft als Einkommensquelle aufgibt oder bis die Fläche anders genutzt wird.   

Die Grundsteuer "C" ist neu. Mit ihrer Hilfe können die Gemeinden ab 2025 Grundstücke höher besteuern, die bebaut werden könnten, deren Eigentümer sie aber aus Spekulationsgründen brach liegen lassen.

Prüfen können Sie auch, ob die Gemeinde den richtigen Grundsteuermessbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes verwendet hat.
  

Ist die neue Grundsteuer verfassungswidrig?

Auch Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer können Anlass für einen Einspruch sein. Gerichtsentscheidungen liegen dazu noch nicht vor.   

In Baden-Württemberg klagen Immobilieneigentümer zusammen mit Verbänden wie dem Bund der Steuerzahler gegen ihren Grundsteuerwertbescheid. Die Begründung: Das dortige Landesmodell verletze den Gleichheitsgrundsatz, weil Grundstücke mit unterschiedlich wertvollen Häusern den gleichen Bodenrichtwert haben. 

Steuerzahlerverbände raten hier, wegen einer möglichen Verfassungswidrigkeit des Baden-Württembergischen Grundsteuergesetzes gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einzulegen und zu beantragen, dass das Verfahren bis zur Entscheidung über die laufenden Gerichtsverfahren ruhen soll. Deren Aktenzeichen sind 8 K 2368/22 und 8 K 2491/22

Dazu muss man wissen: Ob das Einspruchsverfahren ruht, liegt erst einmal im Ermessen des Finanzamtes. Ein Ruhen des Verfahrens ist erst dann vorgeschrieben, wenn eine Klage oder Musterklage beim Bundesverfassungsgericht oder bei einem anderen Bundesgericht anhängig ist und der Einspruch darauf gestützt wurde (§ 363 AO). Während der Einspruch ruht, sind trotzdem fällige Steuern zu zahlen.   

Kritik in Sachen Verfassungswidrigkeit gibt es auch am Bundesmodell der Grundsteuer. Dabei geht es zum Beispiel um die mangelhafte Genauigkeit der Bodenrichtwerte. Bei Richtwerten müsse dem Bürger normalerweise die Möglichkeit gegeben werden, einen tatsächlichen, abweichenden Wert nachzuweisen. Diese Möglichkeit bestünde hier jedoch nicht. 

Denkbar ist auch ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot: Immerhin werden hier zwei behördliche Bescheide verschickt, die rechtskräftig werden, ohne dass der Empfänger daraus ersehen kann, was die Folge für ihn sein wird - die eigentliche Grundsteuer erfährt er erst im dritten Bescheid. 

Wie legt man Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid ein?

Sie haben ab Erhalt eines der Bescheide zur Grundsteuer jeweils vier Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Ob Sie den Einspruch dabei als solchen oder zum Beispiel als Widerspruch bezeichnen, ist egal - nur der Sinn muss klar sein. Adressat ist die Behörde, von welcher der Bescheid kam. Dies ist beim Grundsteuerwertbescheid und beim Grundsteuermessbescheid das Finanzamt, beim Grundsteuerbescheid die Gemeinde.  

Sie sollten den Einspruch nur gegen denjenigen Bescheid einlegen, in dem tatsächlich ein Fehler aufgetaucht ist. Widersprechen Sie dem Grundsteuermessbescheid, obwohl der Grundsteuerwertbescheid falsch ist, ändert dies gar nichts.

Den Einspruch können Sie der Behörde schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail zukommen lassen. Ist das Finanzamt der Adressat, ist auch ELSTER möglich.

Aus dem Einspruch müssen sich Name und Adresse des Absenders (und möglicher Miteigentümer) ergeben. Auch Aktenzeichen und Steuernummer aus dem angegriffenen Bescheid sollten nicht fehlen. Erklären Sie ausdrücklich, gegen welchen Bescheid sich Ihr Einspruch wendet.

Ein Einspruch ist immer zu begründen. Allerdings können Sie die Begründung auch nachliefern. Dann sollten Sie im Einspruch erwähnen, dass dieser zur Fristwahrung eingelegt wird und die Begründung zeitnah folgt. Zu viel Zeit sollten Sie sich damit nicht lassen. Die Behörde kann Ihnen auch eine Frist setzen.

Der Einspruch ist kostenlos. Das Finanzamt darf den Bescheid jedoch auch dann korrigieren, wenn es sich zu Ihren Gunsten verrechnet hat.

Wie passiert nach dem Einspruch?

Die Behörde - bei den ersten beiden Bescheiden das Finanzamt - prüft, ob Ihr Einspruch berechtigt ist. Dabei berücksichtigt sie Ihre Begründung. Ist wirklich ein Fehler passiert - etwa ein Zahlendreher oder eine falsch übertragene Quadratmeterzahl - hilft die Behörde dem Einspruch ab und erlässt einen korrigierten Bescheid

Ist aus Sicht der Behörde alles korrekt, weist sie den Einspruch ab. Dann können Sie die Sache auf sich beruhen lassen. Oder Sie reichen beim Finanzgericht Klage gegen den Bescheid ein. Dazu haben Sie ab Erhalt der Abweisung wieder einen Monat Zeit. Beim Einreichen der Klage wird eine Verfahrensgebühr als Vorschuss fällig, und auch Ihr Anwalt möchte bezahlt werden. Gewinnen Sie den Prozess gegen das Finanzamt, muss dieses die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Gerichtskosten und Anwaltskosten selbst tragen.

Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Oft wird empfohlen, pauschal immer Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide einzulegen. Ob dies sinnvoll ist, ist fraglich. Ohne nachvollziehbare Begründung wird das Finanzamt den Einspruch abweisen, und auch vor Gericht bestehen dann kaum Chancen. Möglich ist jedoch ein gewisser Zeitgewinn, um die Bescheide genauer und mit fachlicher Unterstützung zu prüfen. Vier Wochen sind eine kurze Zeit.

In jedem Fall sinnvoll ist ein Einspruch, wenn Sie in einem der Grundsteuerbescheide tatsächlich einen Fehler entdeckt haben. In diesem Fall sollte dann auch zügig gehandelt werden.

Grundsätzlich können auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer-Regelungen einen Einspruch begründen. Inwieweit die Gerichte hier einen Verstoß gegen die Verfassung sehen - etwa gegen den Gleichheitsgrundsatz - lässt sich aus heutiger Sicht schwer seriös beurteilen. Denkbar ist es, mit dem Einspruch ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung laufender Klagen zu beantragen. Der Eigentümerverband Haus und Grund etwa will eine Musterklage gegen das Bundesmodell führen. Solange diese Klagen jedoch nicht beim Bundesverfassungsgericht oder beim Bundesfinanzhof liegen, kann die Behörde den Einspruch trotzdem abweisen.     




letzte Änderung U.M. am 27.02.2023
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Ai825


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Dokumentenverfolgung mit Excel

preview_dashboard_detail1_de.png
Mit diesem Excel-Tool erwerben Sie ein umfangreiches Werkzeug mit dem Tabellenvorlagen sowie Berechnungsmodelle und deren Ergebnisse in einem integrierten Dashboard präsentiert werden können. Die Dokumente der verschiedenen Projekte werden sorgfältig erfasst und sorgt für Übersichtlichkeit. 
Preis: 22,- EUR   Mehr Informationen >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagen­buchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien und Naturflächen. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben brauchen wir innovative Köpfe, die nachh... Mehr Infos >>

Controller im Krankenhaus (m/w/d)
Kath. St. Paulus Gesellschaft sichert an mehr als 15 Standorten mit fast 8.550 Mitarbeitenden die Gesundheitsversorgung in der Region: Neben 10 Krankenhäusern betreuen wir Menschen in unseren Senioreneinrichtungen und Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe St. Elisabeth. Die Sorge für die uns ... Mehr Infos >>

(Bilanz-) Finanzbuchhalter / Controller (m/w/d)
Du bist kaufmännische(r) Angestellte(r) für Finanzen und Buchhaltung mit Potenzial, beruflicher Erfahrung und umfassenden Kompetenzen. Hinzu kommt dein Ehrgeiz bei uns im Verlag eine Führungsposition zu erreichen. Dann suchen wir dich ab sofort als Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Buchhalter / Sachbearbeiter Finanzen & Controlling (m/w/d)
Der VDMA vertritt mehr als 3.600 deutsche und europäische Unter­nehmen des Maschinen- und Anlagen­baus. Die Industrie steht für Innovation, Export­orientierung und Mittel­stand. Die Unternehmen beschäftigen insgesamt rund 3 Millionen Menschen in der EU-27, davon mehr als 1,2 Millionen allein in D... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Unternehmensplanung und Projektcontrolling (m/w/d)
Unsere Biere sind während der vergangenen sieben Jahrhunderte zu einem Stück Münchner Kultur geworden. Als älteste Münchner Brauerei verbinden wir Tradition und Moderne. In unserem denkmal­geschützten Gebäude im Herzen von München brauen wir heute mithilfe modernster Anlagen­technik. Besonderen W... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

RS-Investitionsrechner

Der RS- Investitionsrechner ermittelt Ihnen den Kapitalwert oder internen Zinsfuß für Ihre Investitions- vorhaben. Zusätzlich können Sie die Rentabilität und die Amortisations- zeit Ihres Investitionsvorhabens berechnen lassen. Mehr Informationen >>

RS Plan

index_RS-Plan.jpg
Unternehmens- Planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kennzahlen. Preis: 77,90 EUR Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>