Grundsteuer-Reform: Was haben Immobilien-Eigentümer zu erwarten?

Ulf Matzen
Das System der Grundsteuer wurde reformiert. Die Änderungen werden wirksam am 1. Januar 2025. Eigentümer müssen 2022 eine Steuererklärung abgeben. Für viele Immobilien wird die Grundsteuer steigen.

Warum wurde das Grundsteuersystem geändert?

Bisher wird die Grundsteuer auf Basis von Einheitswerten berechnet. Diese wurden an bestimmten Stichtagen festgelegt und seitdem nicht mehr geändert. In den alten Bundesländern kommen Einheitswerte von 1964 zur Anwendung und in den neuen Bundesländern von 1935. Der Einheitswert für das jeweilige Hausgrundstück wird mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. So ermittelt man den Steuermessbetrag, auf den dann der Hebesatz der Gemeinde angewendet wird.

Wertsteigerungen wurden bisher nicht berücksichtigt. Ein Haus, dass 1964 in einer ländlichen Gemeinde gestanden hat, steht heute vielleicht in einem eingemeindeten Stadtteil einer hochpreisigen Großstadt. Ebenso wenig werden technische Fortschritte und bauliche Unterschiede zwischen älteren und neueren Gebäuden mit einbezogen. Wärmedämmung, Lärmschutz, moderne Bäder und Küchen, Solaranlagen, auch Veränderungen des Wohnungsmarktes mit einer verstärkten Nachfrage nach kleineren Wohnungen - nichts davon fließt ein.

Mehrere Eigentümer von Hausgrundstücken hatten Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen zur Grundsteuer eingelegt. Sie machten einen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes geltend, also eine Ungleichbehandlung. Denn auch im Steuerrecht gilt: Wesentlich Gleiches muss auch gleich behandelt werden. Dies war aus Sicht der Kläger nicht der Fall, da ohne realistische Bewertung der Grundstücke keine gleichheitsgerechte Besteuerung möglich sei.

Am 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das bisherige Grundsteuersystem gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und geändert werden muss. Dafür hat es eine Frist gesetzt. Die Neuregelung wurde verabschiedet und wird nach einer Übergangszeit ab 1. Januar 2025 angewendet. Bis dahin gilt das alte System.


Wie wird die Grundsteuer künftig berechnet?

Auch künftig wird die Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Das sogenannte Ertragswertverfahren gilt für
  • Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • Mietwohngrundstücke und
  • Eigentumswohnungen.

Stufe 1: Der Grundsteuerwert

Der alte Einheitswert spielt keine Rolle mehr. Künftig wird zuerst der Grundsteuerwert ermittelt. In diesen fließt der Bodenrichtwert ein, aber auch die Nettokaltmiete - auch bei selbstgenutzten Häusern.

Die Höhe der Nettokaltmiete ergibt sich aus einer Tabelle in Anlage 39 Teil I des Bewertungsgesetzes (BewG). Auch wenn dort Bundesland, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr berücksichtigt werden: Schon in diesem Schritt kommt man unter Umständen zu unrealistischen Werten, denn die Höhe der Mieten in einem bestimmten Haus oder Ort richtet sich nun einmal nicht nach dem Gesetz. Ausgeglichen werden soll dies durch unterschiedliche Mietniveaustufen für die Gemeinden in einem Bundesland. Dafür gibt es in Anlage 39 Teil II eine Tabelle, die prozentuale Zu- und Abschläge abhängig von der Mietniveaustufe 1 bis 7 vorsieht. Nach deren Anwendung erhält man den monatlichen Rohertrag, den man mit 12 multipliziert, um zum Jahresrohertrag zu kommen.

Auch die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten des Gebäudes sind vom Rohertrag abzuziehen. Dies sind
  • Verwaltungskosten,
  • Instandhaltung und
  • Mietausfallwagnis.

Wieder gibt es dafür Pauschalwerte in Anlage 40 zum Bewertungsgesetz, aufgeteilt nach Restnutzungsdauer und Gebäudeart. Sind die entsprechenden Prozente abgezogen, erhalten Sie den Reinertrag pro Jahr. Nun benötigt man den Vervielfältiger. Dieser berücksichtigt die Restnutzungsdauer und den Liegenschaftszinssatz der Immobilie.

Die Restnutzungsdauer ermittelt man anhand der Tabelle in Anlage 38 zum BewG. Man zieht das Alter des Hauses von der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer laut Tabelle ab. Besteht keine Abbruchpflicht, sind mindestens 30 Prozent der Gesamtnutzungsdauer anzusetzen.

Der Liegenschaftszinssatz ist nach § 256 Bewertungsgesetz der Zinssatz, mit dem der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Nach § 256 gelten für bebaute Grundstücke folgende Zinssätze:
  • 2,5 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • 3,0 Prozent für Wohnungseigentum,
  • 4,0 Prozent für Mietwohngrundstücke mit bis zu sechs Wohnungen,
  • 4,5 Prozent für Mietwohngrundstücke mit mehr als sechs Wohnungen.

Zu berücksichtigen ist nun der Bodenwert. Dieser ergibt sich nach § 247 BewG aus einer Multiplikation des Bodenrichtwertes mit der Grundstücksgröße in Quaratmetern. Den Bodenrichtwert kann man einer dafür eingerichteten Internetpräsenz des jeweiligen Bundeslandes entnehmen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es eine Besonderheit: Da hier kleinere Grundstücke oft mehr wert sind, ist eine Korrektur erforderlich. Dafür multipliziert man den Bodenwert mit dem Umrechnungskoeffizienten aus Anlage 36 zum BewG. Dieser beträgt zum Beispiel bei einer Grundstücksgröße von unter 250 qm 1,24.

Maßgeblich für die Grundsteuer ist der abgezinste Bodenwert. Der gerade ermittelte Bodenwert ist mit dem Abzinsungsfaktor aus der Tabelle in Anlage 41 zum BewG zu multiplizieren. Nun kann man den Grundsteuerwert ermitteln:
Grundsteuerwert = Jährlicher Reinertrag × Vervielfältiger + abgezinster Bodenwert.

Das Ergebnis darf auf volle 100 Euro abgerundet werden.

Bei einem bebauten Grundstück darf der Grundsteuerwert nicht mit weniger als 75 Prozent des Wertes angesetzt werden, der sich für ein unbebautes Grundstück ergeben würde. Letzterer ergibt sich gemäß § 247 Abs. 1 BewG aus:
Bodenrichtwert x Grundstücksfläche

Stufe 2 der Grundsteuerberechnung:

Nun wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Dazu multipliziert man den Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl. Diese beträgt nach § 15 GrStG:
  • bei unbebauten und bebauten Grundstücken 0,34 Promille,
  • bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken, Wohneigentum 0,31 Promille.

Vergünstigungen gibt es für öffentlich geförderte Wohnungen und für bestimmte Grundstücke von Wohnungsbaugenossenschaften und -Vereinen (§ 15 Abs. 2 GrStG): Die Steuermesszahl reduziert sich um 25 Prozent.

Stufe 3 - Hebesatz

Nun ist der Hebesatz der einzelnen Gemeinde zu berücksichtigen. In Berlin sind dies zum Beispiel derzeit 810 Prozent. Der Grundsteuermessbetrag wird also mit 8,1 multipliziert und man erhält die Grundsteuer.

Berechnungsbeispiel:
  • Mehrfamilien-Mietshaus in Hannover, Mietniveaustufe 2
  • Grundstücksfläche: 400 qm
  • Bruttogrundfläche: 900 qm
  • Baujahr: 1978, grundsaniert 2002 (verlängerte Nutzungsdauer)
  • Nettokaltmiete laut Tabelle: 6,01 Euro/qm – 10 % (wg. Mietniveaustufe 2) = 5,41

  • 5,41 × Bruttogrundfläche 900 qm = 4.869 Euro/Monat
  • Jährlicher Rohertrag = 4.869 × 12 = 58.428 Euro
  • Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten (21 %): 12.269,88 Euro
  • Jährlicher Reinertrag = 58.428 (Rohertrag) - 12.269,88 (Bew.kosten) = 46.158,12
  • Vervielfältiger laut Anl. 37 BewG: 20,64
  • (Restnutzungsdauer 60 J., mehr als sechs Wohnungen, daher Liegenschaftszinssatz 4,5 %)
  • Kapitalisierter Reinertrag = 46.158,12 × 20,64 = 952.703,60
  • Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert (hier 200 Euro / qm)
  • Bodenwert = 400 × 200 = 80.000 Euro
  • Abgezinster Bodenwert: 80.000 × 0,0713 = 5.704
  • Grundsteuerwert = Kapitalisierter Reinertrag + abgezinster Bodenwert
    = 952.703,60 + 5.703 = 958.406,60 Euro
    abgerundet auf volle 100 Euro = 958.400 Euro
  • Grundsteuermessbetrag: 958.400 × Steuermesszahl 0,00031 = 297,104
  • multipliziert mit Grundsteuer-Hebesatz Hannover (600 %):
    Jährliche Grundsteuer = 297,104 × 600/100 = 1.782,62 Euro

Wie wird die Grundsteuer bei Nichtwohngebäuden ermittelt?

Das Sachwertverfahren wird nach § 250 Abs. 3 BewG angewendet bei
  • Geschäftsgrundstücken,
  • gemischt genutzten Grundstücken,
  • Teileigentum und sonstigen bebauten Grundstücken.

Hier sind die Baukosten zu berücksichtigen. Diese werden in Form der Normalherstellungskosten aus der Tabelle in Anlage 42 BewG entnommen. Hier ist eine Korrektur notwendig, da die Zahlen aus 2010 stammen. Diese erfolgt mit Hilfe des aktuellen Baupreisindex. Man erhält dann die "angepassten Normalherstellungskosten", multipliziert diese mit der Bruttogrundfläche und erhält den Gebäudenormalherstellungswert.

Nun ist die Alterswertminderung abzuziehen. Diese ergibt sich durch Multiplikation des Gebäudenormalherstellungswerts mit dem Verhältnis des Alters des Gebäudes im Feststellungszeitpunkt zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 38 BewG. Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die dessen wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer wesentlich verlängert haben (Sanierung), ist von einem entsprechend späteren Baujahr auszugehen. Der nach Abzug der Alterswertminderung verbleibende Gebäudewert ist mit mindestens 30 Prozent des Gebäudenormalherstellungswerts anzusetzen.

Zum Gebäudesachwert addiert man dann den Bodenwert nach § 258 Abs. 2 BewG. Dieser ergibt sich aus der Grundstücksfläche mal dem Bodenrichtwert. Die Summe von Gebäudesachwert und Bodenwert ist der vorläufige Sachwert (§ 258 Abs. 3 BewG). Dieser wird noch mit einer Wertzahl multipliziert, die je nach der Höhe des Bodenrichtwertes und des vorläufigen Sachwertes variiert. Eine Tabelle dazu findet man in Anlage 43 zum BewG. So erhält man den Grundsteuerwert, den man auf volle 100 Euro abrundet. Es folgen Stufe 2 und 3 wie beim Ertragswertverfahren.

Berechnungsbeispiel:
  • Geschäftshaus in Hannover
  • Grundstücksfläche: 400 qm
  • Bruttogrundfläche: 900 qm
  • Baujahr: 1978, grundsaniert 2002
  • Baupreisindex: 188
  • Normalherstellungskosten = 736

  1. Berücksichtigung Baupreisindex: 736 × (188/100) = 1.383,68 Euro
  2. Gebäudenormalherstellungswert = 1.383,68 × 900 (Bruttogrundfläche)
    = 1.245.312,00 Euro
  3. Alterswertminderung ab Sanierung im Verh. zur Gesamtnutzungdauer nach Anl. 38 BewG
    = 1.245.312,00 × (20 / 80) = 311.328,00 Euro
  4. Gebäudesachwert: Normalherstellungswert - Alterswertminderung
    = 1.245.312,00 - 311.328,00 = 933.984 Euro
  5. Bodenwert = Bodenrichtwert × Grundstücksfläche
    = 320 Euro/Quadratmeter × 400 qm = 128.000 Euro
  6. Vorläufiger Sachwert = Gebäudesachwert + Bodenwert
    = 933.984 Euro + 128.000 Euro = 1.061.984 Euro
  7. multipliziert mit Wertzahl laut Anl. 43 BewG: 1.061.984 Euro × 0,85
    = 902.686,40. Abgerundet = 902.600 Euro = Grundsteuerwert.
  8. Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert 902.600 × Steuermesszahl 0,00031 = 279,81
  9. Jährliche Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag 279,81 × Hebesatz (600/100) = 1.678,86 Euro

Was hat sich für unbebaute Grundstücke geändert?

Neu eingeführt wurde die Grundsteuer C für baureife, aber noch unbebaute Grundstücke. Der Gesetzgeber möchte hier erreichen, dass es sich nicht mehr lohnt, solche Grundstücke längere Zeit ungenutzt liegen zu lassen, um auf Preissteigerungen zu warten. Die Gemeinden dürfen daher ab 2025 einen gesonderten, höheren Hebesatz festsetzen.

Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Bis 31.10 2022 müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Die elektronische Übermittlung, zum Beispiel über "Mein Elster" ist Pflicht. Hat der Eigentümer keinen Internet-Zugang, kann auch ein Angehöriger die Erklärung übermitteln. Auch ist eine Abgabe der Erklärung über dieses Online-Portal möglich: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/

Dies gilt zumindest für einfach gelagerte Fälle wie etwa
  • Baugrundstücke,
  • Ein- und Zweifamilienhäuser und
  • Eigentumswohnungen (nur Bundesmodell).

Gilt die Regelung bundesweit?

Hier wurde das sogenannte Bundesmodell dargestellt. Dieses wird jedoch nicht von allen Bundesländern angewendet. So haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, das Saarland und Sachsen von der gesetzlichen Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und nutzen eigene Verfahren, zum Beispiel durch Verwendung abweichender Steuermesszahlen. Dadurch soll die hohe Bedeutung der Bodenrichtwerte verringert werden. Bayern setzt ein wertunabhängiges Flächenmodell ein. Auch in diesen Bundesländern kommt das jeweilige neue Verfahren ab 2025 zur Anwendung und es ist bis 1. Oktober 2022 eine Steuererklärung abzugeben.

Wird die Grundsteuer teurer?

Beim Bundesmodell hängt viel davon ab, dass die Gemeinden wie von der Bundesregierung erwartet – ihre Hebesätze senken. Ansonsten ist mit Steigerungen zu rechnen.




letzte Änderung U.M. am 07.06.2024
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Excel-Tool: Paket für Hausverwalter

Unbenannt.png
Dieses umfangreiche Excel-Tool ist empfehlenswert für jeden Immobilienbesitzer im Privatbereich, aber auch insbesondere jedes Immobilienunternehmen, Makler, Banken usw. für den Geschäftsbereich. Das Paket beinhaltet unter anderem Vorlagen zu Nebenkostenabrechnung Eigentumswohnung, Rendite und weitere nützliche Berechnungen.
Preis: 49,-EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in (all genders) im Bereich Accounting
Egon Zehnder ist mit 65 Büros in 36 Ländern das führende Beratungsunternehmen für Executive Search und Leadership Advisory im deutschen Sprachraum. Die Besetzung von CEO- sowie Spitzenpositionen für Konzerne und Familienunternehmen, Start-ups und Institutionen der öffentlichen Hand gehört dabei e... Mehr Infos >>

Junior Accounting Specialist (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Leiter (m/w/d) Inventar- und Materialmanagement
Als Unternehmen, das mit über 500 Berufen in 130 Ländern vertreten ist, bieten wir hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards, strenge ethische Grundsätze, eine Kultur der Innovation und vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten. Werden Sie Teil eines globalen Teams, an dessen Mission schon jetzt rund 100... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
HOPPE, europaweit Marktführer in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Beschlagsystemen für Türen und Fenster, ist mit rund 2.300 Mitarbeitern international tätig. In dem eigentümer­geführten Familien-Unternehmen ist die wertebasierte und sinnorientierte Unter­nehmens­führung die Basis... Mehr Infos >>

Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zu ihm gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNINGHOVEN mit ihren Stammwerken in Deutschland sowie lokale Produktionsstätten in Brasilien, China und Indien. B... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Backoffice / Finanzen Ladeinfrastruktur
Engagieren Sie sich bei TotalEnergies, einem der führenden Multienergieunternehmen in Deutschland, für den Unternehmensbereich Charging Solutions an unserem Standort in Berlin als Mitarbeiter (m/w/d) Backoffice / Finanzen Ladeinfrastruktur. Als Unternehmen, das mit über 500 Berufen in 130... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Nebenkostenabrechnung einer Eigentumswohnung

Bild 1-Tool Muster-BK.png
Mit diesem  Excel-Tool können könne Sie in der vorgefertigten Tabelle alle Eigenschaften des vermieteten Objekts eintragen. Die Tabelle beinhaltet Rahmenfelder der Umlegbaren Betriebskosten, Nebenkostenanpassung, Steuerelemente und eine Briefvorlage für den Mieter.
Preis: 19,- EUR  mehr Informationen>>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung Mietwohnungen

Betriebskostenabrechnung/ Nebenkostenabrechnung für Vermieter leicht gemacht! Mit diesem Tool lassen sich Betriebskosten kurzerhand erstellen. Durch zahlreiche Verlinkungen wird der Abrechnungsprozess deutlich vereinfacht. Mehr Informationen >>

Renditekalkulation für Eigentumswohnungen 

Unbenannt.png
Mit diesem Excel-Tool erhalten Sie einen optimalen Überblick über Rentabilität und Ertragschancen einer Eigentumswohnung. Es können schnell und einfach Entscheidungen über einen ETW-Kauf getroffen werden. Mehr Informationen >>

Muster-Betriebskostenabrechnung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Betriebskosten-Abrechnungen nach Erhalt durch Ihren Vermieter selbst abstimmen oder als Vermieter selbst erstellen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

PLC Immobilien-Bewertung 

Haus-Geld-Muenzen-Hand_pm_tobs-lindner-gmx-de_B240576902_290px.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!

Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.  Zum Shop >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>