Immer wieder wird gerade in Großstädten der Leerstand von Wohnungen beklagt. Wie kommt es dazu, und welche rechtlichen Regeln gelten für Vermieter?
Wie kommt es zum Wohnungsleerstand?
Für den Leerstand von Wohnungen gibt es eine Reihe von Gründen. Manche Wohnung entspricht nicht mehr dem heutigen Standard und wartet schlicht darauf, saniert zu werden. Unter Umständen ist dafür gerade kein Geld da. In ländlichen Gebieten kommt es auch zu Leerständen, weil mehr freie Wohnungen als Mieter vorhanden sind.
Natürlich spielen auch eher
spekulative Erwägungen manchmal eine Rolle. Steigen die Preise in einer Großstadt sehr schnell, kann es verlockend sein, mit der Vermietung noch zu warten – dann kann später gleich zum höheren Preis vermietet werden, ohne umständlich die Miete zu erhöhen und dabei Einschränkungen wie etwa die
Kappungsgrenze zu beachten. Natürlich gibt es heute auch für dieses Vorgehen Einschränkungen: So begrenzt die
Mietpreisbremsein vielen Städten die Möglichkeit der Mieterhöhung bei
Neuvermietung einer Bestandswohnung. Ein weiterer Grund kann darin bestehen, dass ein Verkauf ohne Mieter als einfacher angesehen wird. Denn: Damit stehen auch die Selbstnutzer als Zielgruppe offen. Eine Kündigung nur wegen eines geplanten Verkaufs ist nicht möglich. Unter Umständen wird auch hier auf eine Preissteigerung gewartet.
Sie andere Seite ist: Eine Immobilie wird durch Leerstand nicht besser. Sie wird nicht bewirtschaftet und nicht geheizt, Feuchtigkeit und Schimmel entstehen, Schäden fallen niemandem auf und werden mit der Zeit immer größer. Ein Wartungsstau bildet sich. Diese Faktoren senken wiederum den später zu erzielenden Verkaufs- oder Mietpreis oder machen gar eine teure Sanierung notwendig. Nicht zuletzt ist eine leerstehende Immobilie immer auch
brachliegendes Kapital, das derzeit nichts abwirft. In der jetzigen Zeit steigender Zinsen und sinkender Verkaufspreise fallen auch die Mietsteigerungen nicht mehr so extrem aus. Es kann sich also eher lohnen, zu vermieten, als abzuwarten.
Letzte Änderung W.V.R am 27.02.2023
Autor(en):
Ulf Matzen
Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen?
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten.
Mehr Infos >>