Mieter verstorben - was müssen Vermieter jetzt wissen?

Ulf Matzen
Stirbt ein Mieter, sind sich viele Vermieter nicht sicher, was nun zu tun ist. Wann genau endet der Mietvertrag? Welche Rechte haben Angehörige und Erben, und welche der Vermieter?

Der Tod eines Mieters ist ein schwieriges Thema: Auf der einen Seite sind wichtige Regelungen über Wohnung und Mietvertrag zu treffen. Auf der anderen hat man es mit trauernden Angehörigen zu tun, die gerade ganz andere Probleme haben. Der Umgang mit ihnen sollte mit einiger Rücksichtnahme auf die Situation des Trauerfalles erfolgen. Wichtig zu wissen: Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Es gibt mehrere Möglichkeiten, ihn zu kündigen oder ihn mit anderen Vertragspartnern fortzusetzen.

Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn ein Mieter stirbt?

Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, zum Beispiel der oder die Verstorbene und sein Partner / seine Partnerin, wird das Mietverhältnis nach dem Tod eines Mieters einfach mit dem oder den übrigen Mietern fortgesetzt. Diese haben ein Sonderkündigungsrecht: Sie können innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod ihres Mitmieters erfahren haben, mit gesetzlicher Frist (drei Monate) außerordentlich kündigen. Geregelt ist dies unabdingbar in § 563a BGB.  
Aber damit ist es nicht getan. Bestimmte Personen treten per Gesetz als Mieter in das Mietverhältnis ein, wenn sie mit dem Mieter in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Sie müssen den Mietvertrag also nicht unterschrieben haben und werden trotzdem mit dem Tod des Mieters ohne weiteres Vertragspartner. Dies betrifft zunächst Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. 

Hier gibt es eine Rangfolge je nach Verwandtschaftsgrad: Kinder des Mieters treten in den Mietvertrag ein, wenn kein Ehepartner oder Lebenspartner eintritt. Dies gilt auch für andere Familienangehörige und für Personen, die mit dem Verstorbenen nicht verwandt waren, etwa uneheliche Partner. Die Voraussetzung ist jedoch immer: Sie müssen mit dem Mieter dauerhaft in einem Haushalt gelebt haben. Waren Verwandte also nur zu Besuch oder hat ein Kind bisher beim geschiedenen anderen Elternteil gelebt, gibt es kein Eintrittsrecht.

Wollen diese Personen gar nicht in der Wohnung bleiben, gibt ihnen § 563 Abs. 3 BGB das Recht, innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters dem Vermieter mitzuteilen, dass sie nicht in den Mietvertrag eintreten möchten. Dann gilt der Vertragseintritt als nicht erfolgt. Sind mehrere Personen in den Mietvertrag eingetreten, zum Beispiel zwei Kinder, kann jeder diese Erklärung für sich abgeben, ohne Wirkung für den oder die anderen.

Auch der Vermieter hat Rechte. Er kann das Mietverhältnis mit solchen per Gesetz eingetretenen Personen innerhalb eines Monats, nachdem er vom endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis erfahren hat, außerordentlich mit gesetzlicher Dreimonatsfrist kündigen. Voraussetzung ist, dass es im Zusammenhang mit der in den Mietvertrag eingetretenen Person einen wichtigen Grund gibt, aus dem der Vermieter diese nicht als Mieter akzeptieren will. Dies kann zum Beispiel Geldknappheit sein, Streit in der Vergangenheit oder erhebliche Missachtungen der Hausordnung (§ 563 Abs. 4 BGB).

Per Vertrag können diese Regeln nicht zum Nachteil dies Mieters abgeändert werden.

Was passiert, wenn der Mieter allein in der Wohnung gelebt hat?

Hat der Mieter allein in der Wohnung gelebt oder will niemand aus seinem Haushalt in den Mietvertrag eintreten, sind die Erben des Mieters am Zug. Der Mietvertrag wird per Gesetz mit den Erben fortgesetzt (§ 564 BGB). Hier können beide Seiten das Mietverhältnis mit dreimonatiger Frist außerordentlich kündigen, ohne einen besonderen Grund dafür zu nennen. Die Kündigung kann innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem der Kündigende vom Tod des Mieters erfahren hat und außerdem davon, dass niemand in den Mietvertrag eingetreten ist. Vermieter sollten das Kündigungsschreiben an alle Erben richten und adressieren. Nur dann ist es auch gegenüber allen Erben wirksam.

Wer zahlt die Miete?

Hier gibt es verschiedene mögliche Fälle:
  1. Ein Mitmieter des Verstorbenen setzt den Mietvertrag fort: Dann zahlt dieser die Miete vom Tod des bisherigen Mieters an.
  2. Haushaltsmitglieder treten in den Mietvertrag ein: Dann zahlen diese künftig die Miete.
  3. Weder Mitmieter noch Haushaltsmitglieder treten in den Vertrag ein: Dann müssen die Erben Miete und Nebenkosten zahlen, bis der Vertrag durch Kündigung endet. 
Nun ist es natürlich denkbar, dass der Mieter bei seinem Ableben Mietschulden gehabt hat. Für diese haften als Gesamtschuldner:
  • Personen, die als Haushaltsmitglieder in den Vertrag eingetreten sind, 
  • Mitmieter, die den Mietvertrag fortsetzen,
  • die Erben. 

Gesamtschuldner bedeutet: Der Vermieter kann sich den Zahlungskräftigsten aussuchen und von ihm die Zahlung von Miete und Nebenkosten bis zum Tod des verstorbenen Mieters verlangen.    

Das Gesetz regelt auch den Fall, dass der Mieter vor seinem Tod die Miete für einige Zeit im Voraus entrichtet hat. Der Vermieter wird dann von den Personen, die in das Mietverhältnis eintreten oder mit denen es fortgesetzt wird, keine Miete verlangen. Aber: Diese Personen müssen den Erben des Verstorbenen den Betrag zahlen, den sie an Miete und Nebenkosten einsparen (§ 563b Abs. 2 BGB).

Wie verfährt man beim Thema Mietkaution?

Kündigen die Erben den Mietvertrag, ist die vom Verstorbenen hinterlegte Mietkaution an die Erben herauszugeben - ggf. nach Abzug von Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis.

Für den Vermieter stellt sich auch die Frage, was passiert, wenn der verstorbene Mieter keine Kaution hinterlegt hat und nun jemand anders von seinem Recht Gebrauch macht, in den Mietvertrag einzutreten oder diesen fortzusetzen. Der Vermieter kann von diesen Personen verlangen, dass sie eine Mietkaution nach den üblichen Regeln stellen (höchstens das Dreifache einer Monatsmiete ohne Nebenkosten).

Urteil: Vermieter muss zeitnah über Todesfall informiert werden

Wer - zum Beispiel als im Haushalt lebender Partner - per Gesetz in den Mietvertrag des verstorbenen Mieters eintritt, hat die gleichen Pflichten wie dieser selbst. Er muss also zum Beispiel die Miete zahlen. Es gibt aber auch Pflichten, die nicht im Mietvertrag stehen. Dazu gehört es, den Vermieter zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen, dass sein eigentlicher Mieter verstorben ist.

Mit einem solchen Fall befasste sich das Amtsgericht München. Dort hatte ein unverheiratetes Paar seit 1975 zusammen in einer Mietwohnung gelebt, welche die Frau angemietet hatte. 2020 verstarb die Mieterin. Der Mann wohnte weiter in der Wohnung. Der Vermieter erfuhr erst ein Jahr später zufällig vom Tod der Mieterin. 

Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis außerordentlich und verlangte die Räumung. Er zweifelte an der Zuverlässigkeit und Vertragstreue des Mannes, da dieser den Tod der Mieterin nicht mitgeteilt habe. Der Mann hielt dagegen: Er habe von einer solchen Pflicht nichts gewusst.

Das Gericht entschied zu Gunsten des Vermieters: Dieser habe sein Sonderkündigungsrecht nach § 563 Abs. 4 BGB ausgeübt, innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod der Mieterin mit gesetzlicher Frist zu kündigen. Dazu sei ein wichtiger Grund bezüglich der ins Mietverhältnis eingetretenen Person erforderlich.

Der Lebensgefährte habe eine mietvertragliche Nebenpflicht verletzt, als er den Vermieter nicht über den Tod der Mieterin informierte. Dies erschüttere das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit. Erschwerend kam hinzu, dass die Verstorbene mit dem Vermieter in einen Rechtsstreit verwickelt gewesen war. Auch dies hätte den Beklagten dazu veranlassen müssen, den Vermieter über ihr Ableben aufzuklären (Urteil vom 12.10.2022, Az. 417 C 9024/22).

Was tun, wenn es keine Erben gibt?

Problematisch ist es, wenn niemand den Mietvertrag übernehmen will und es keine Erben gibt. Erster Schritt für den Vermieter ist dann, sich unter Vorlage des Mietvertrages beim Nachlassgericht nach Erben zu erkundigen. Werden keine gefunden, kann man beim Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft nach § 1961 BGB beantragen. Das Gericht wird dann einen Nachlasspfleger einsetzen. Gegenüber diesem kann der Vermieter die Kündigung aussprechen. Der Nachlasspfleger ist auch für das Begleichen offener Forderungen aus dem Mietverhältnis oder für die Räumung der Wohnung verantwortlich. Seine Kosten werden aus dem Vermögen des Verstorbenen oder vom Staat bezahlt.     



letzte Änderung U.M. am 30.06.2023
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 24,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Renditeberechnung Ferienimmobile - VermietungBewertung Ferienimmobilie.png

Mit diesem hilfreichen Excel-Tool können Sie schnell und einfach die Rentabilität einer gewerblichen Vermietung Ihrer Ferienimmobilie berechnen und Investitionsentscheidungen treffen. Zusätzlich wird automatisch ein Restschuldplan erstellt.
Preis: 24,37 EUR  Mehr Informationen >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Stellenanzeigen

Senior Accountant
GOhiring ist die führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. GO... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in in der Buchhaltung (m/ w/ d) – Teil-/ Vollzeit, hybrid
Wir sind ein innovatives Leipziger Design- und Technologie-Unternehmen, das hochwertige Fahrradschlösser auf Textilbasis herstellt. Die tex–lock-Produkte werden in unserer hauseigenen Manufaktur entwickelt, designed und produziert und erfüllen höchste Ansprüche an Sicherheit und Komfort. Mit unse... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Wir sind die Mecklenburgische heute: Ein traditionsbewusstes Versicherungsunternehmen, das durch besonders engagierte Mitarbeiter (m/w/d) im Innen- und Außendienst bereits über 225 Jahre erfolgreich am Markt bestehen konnte. Für die Mecklenburgische von morgen suchen wir begeisterte Mensc... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Excel-Tool: KIS-Photovoltaik-Rendite (PVR 1.1)

KIS_PVR_1.jpgDas Excel-Tool ermittelt die Rendite und den Ertrag einer Investition in eine Photovoltaik-Anlage. Es können bzgl. Anlagenleistung, Preisentwicklungen, Planungs-, Abschreibungszeiträume individuelle Zeiträume gewählt werden.


Preis: 19,- EUR  Mehr Informationen >>

RS-Baukostenrechner

Baukostenrechner-Screen-1.png
Mit diesem umfangreichen Excel-Baukostenrechner werden Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierten Kosten- und Erlösplanung unterstütz. Zusätzlich bietet dieses Tool hilfreiche Auswertungen. Mehr Informationen >>

KIS-Immobilien-Formularpaket

Dieses Excel-Vorlagen-Paket bietet 20 Formular- bzw. Berechnungsblätter für die Immobilienverwaltung. Die Formulare sind mit nützlichen Berechnungs- und Archivierungsfunktionen ausgestattet. Mehr Informationen >>

Steuerberechnungsprogramm für Immobilienanlage

Paket für Hausverwalter.png1.png
Das Steuerberechnungsprogramm für Immobilienanlage ist ein idealer Rechner für Immobilienmakler*innen, aber auch für Immobilienbesitzer*innen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 24,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>