Wenn Mieter Straftaten begehen – Folgen für das Mietverhältnis

Ulf Matzen
Begehen Mieter Straftaten, kann dies Folgen für das Mietverhältnis haben. Für die Vermieterseite kann es sinnvoll sein, den Mietvertrag zu beenden - besonders, wenn es sich um Straftaten gegen den Vermieter oder andere Hausbewohner handelt. Denkbar ist aber auch, dass Mieter Straftaten ohne direkten Bezug zum Mietverhältnis begehen. Wann dürfen Vermieter kündigen?

Vermieter brauchen einen wichtigen Grund, um ein Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Das Gesetz gibt in § 543 Abs. 2 BGB Beispiele wie Mietschulden in bestimmter Höhe. Werden andere Pflichten aus dem Mietverhältnis verletzt - etwa die ungeschriebene Pflicht auf gegenseitige Rücksichtnahme unter Wohnungsnachbarn oder gegenüber dem Vertragspartner -  ist eine fristlose Kündigung meist erst nach erfolgloser Abmahnung möglich. Dies gilt nicht, wenn eine Abmahnung keinen Erfolg verspricht oder eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auch nur für den Zeitraum der Kündigungsfrist selbst unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.


Straftaten gegen die Vermieterseite

Fall: Messerangriff auf Hausmeister

In einer Wohnung wohnte ein Ehepaar mit erwachsenem Sohn. Der Hausmeister klopfte an die Wohnungstür, weil er den Sohn bitten wollte, ihn bei einer Zustandsbesichtigung des Kellerabteils zu begleiten. Es öffnete der Ehemann. Dieser packte den Hausmeister, beschimpfte ihn und bedrohte ihn mit einem 30 cm langen Küchenmesser. Er machte auch Wurfbewegungen mit dem Messer in Richtung des Hausmeisters. Die Vermieterin kündigte fristlos. Die Mieterin weigerte sich, auszuziehen. Ihr Mann leide unter Demenz und sei für sein Tun nicht verantwortlich.

Das Amtsgericht sah die fristlose Kündigung als gerechtfertigt an. Beleidigung, Nötigung und Bedrohung seien Straftaten und damit auch Verletzungen des Mietvertrages. Tätliche Angriffe auf ihre Angestellten müsse die Vermieterin nicht hinnehmen. Hier handle es sich um einen so schweren Verstoß, dass eine Abmahnung nicht nötig gewesen sei. Die Mieterin habe für das Verhalten aller Personen einzustehen, die sie in die Wohnung aufgenommen habe. Die mögliche Demenz ändere nichts (Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2012, Az. 6 C 387/12).

Fall: Beleidigungen gegen den Vermieter

Geht es um Beleidigungen, schauen die Gerichte genau hin: Was wurde in welchem Zusammenhang gesagt, gegenüber wem und gab es eine Provokation? Ein Ehepaar hatte zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus gemietet. Nach einigen Jahren verstarb der Mann und die Ein-Zimmer-Wohnung wurde vom Betreuer der nun pflegebedürftigen Ehefrau bezogen. Dieser übernahm gegen Bezahlung deren Pflege. Es kam zu Unstimmigkeiten zwischen Vermieterin und Betreuer wegen Lärm und wiederholten beleidigenden Briefen des Betreuers an Vermieter, Hausverwaltung und Nachbarn. Die Vermieterin kündigte der Mieterin und ihrem Betreuer zwei Mal fristlos wegen Beleidigungen und verspäteter Mietzahlung. In einer weiteren E-Mail des Betreuers bezeichnete dieser die Hausverwaltung dann unter anderem als "feindselige und sehr gefährliche terroristen nazi ähnliche braune mist haufen". Die Vermieterin sei „ein Schlangenkopf“ und mache sich "langsam lächerlich wie Affe". Es folgte die dritte fristlose Kündigung beider Wohnungen und eine Räumungsklage.

Während das Amtsgericht noch zugunsten der 95-jährigen, bettlägerigen Mieterin entschieden hatte, sah das Landgericht den Fall anders. Dazu trug bei, dass der Betreuer inzwischen die Vermieterin wegen "versuchter fahrlässiger Tötung" angezeigt und die Strafanzeige für weitere Ausfälle genutzt hatte. Dem Gericht zufolge stellten insbesondere die Beleidigungen mit Nazi-Vergleichen einen Kündigungsgrund dar. Diese seien keine Reaktion auf Provokationen gewesen. Die Vermieterseite habe immer einen sachlichen Ton bewahrt, während dies bei der Gegenseite nicht der Fall gewesen sei. Die Kündigung sei rechtmäßig (Landgericht München I, Urteil vom 20.01.2016, Az. 14 S 16950/15).

Straftaten gegen andere Hausbewohner

Fall: Brandstiftung an PKW

Ein Mieter hatte einen PKW in Brand gesetzt, der 20 Meter vom Haus entfernt auf einem Privatparkplatz stand, den die Mieter dieser Häuserzeile nutzen. Offenbar litt der Mieter unter Verfolgungswahn und wollte vermeintliche Geheimagenten abschrecken. Nach Beschwerden anderer Mieter, die nun Angst um ihr Leben hatten, kündigte die Vermieterseite dem Mann fristlos.

Während das Amtsgericht sich auf die Seite des Mieters stellte (es sah in dem brennenden Auto keine Gefährdung der Mietsache) bestätigte das Landgericht in zweiter Instanz die Kündigung. Der Parkplatz gehöre zum Haus und werde von anderen Mietern genutzt. Die Tat habe ausreichenden Bezug zum Mietverhältnis, um dieses zu beenden, unabhängig davon, wie groß die Gefahr für das Haus gewesen sei. Der Mieter habe seine Neigung zu Gewalt und gemeingefährlichem Verhalten gezeigt. Er stünde sei Jahren wegen psychischer Probleme unter Betreuung und nehme oft seine Medikamente nicht ein. Die Sorgen der anderen Mieter seien berechtigt (Landgericht Köln, Urteil vom 29.09.2017, Az. 10 S 28/17).

Fall: Beleidigungen, Drohungen und Körperverletzung

Ein Mieter war schon abgemahnt worden, da er die Hausordnung nicht beachtete und sich unangemessen gegenüber den Mitmietern verhielt. Offenbar ärgerte sich der Mann darüber, dass eine Gruppe von Hausbewohnern oft an einem Tisch vor dem Haus mit Nachbarn zusammensaß. Eines Tages verprügelte er einen Wohnungsnachbarn im Treppenhaus derart, dass dieser mehrere gebrochene Finger, ein angerissenes Ohr und eine Schulterprellung davontrug und in der Notaufnahme landete. Er wusste, das der Nachbar ein transplantiertes Herz hatte. In der Folgezeit beleidigte und bedrohte er mehrfach andere Mieter, ließ einem die Luft aus den Autoreifen und besprühte die Sitzgruppe mit einer stinkenden Flüssigkeit. Dem bereits verletzten Mieter drohte er einen Wohnungseinbruch mit weiteren Schlägen an. Nun erhielt er die fristlose Kündigung. Er zog nicht aus und setzte sein Verhalten fort.

Das Gericht betonte: Straftaten und selbst einzelne Beleidigungen könnten ein solches Gewicht haben, dass die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung auf der Hand liege. Die diversen Vorkommnisse seien durch Zeugenaussagen nicht nur belegt, sondern durch Berichte über weitere Vorfälle ergänzt worden, darunter Morddrohungen. Das Gericht verurteilte den Mieter zur Räumung (Amtsgericht Brandenburg, Az. 31 C 181/18, Urteil vom 31.7.2019).

Allgemeine Straftaten

Fall: Marihuana in der Wohnung

Die Polizei hatte eine Mietwohnung durchsucht und beim Sohn der Mieter 17 Gramm Marihuana gefunden. Obwohl dies die sogenannte Eigenverbrauchsmenge überschritt, gab es keine Beweise für Drogenhandel. Dem Gericht zufolge reichte der bloße Besitz nicht für eine Kündigung aus (Amtsgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 8.2.2019, Az. 33 C 2802/18). Ein Urteil zweiter Instanz steht noch aus.

In einem anderen Fall fand die Polizei eine große Menge Hanfpflanzen, die der Mieter professionell angebaut hatte. Er berief sich auf medizinische Gründe, die er nicht beweisen konnte. Das Amtsgericht Karlsruhe gab der Räumungsklage statt. Der Mieter habe in der Wohnung Rauschgift produziert und damit eine Straftat begangen. Die Anzahl der Pflanzen spreche gegen einen Einzelfall (Urteil vom 3.2.2017, Az. 6 C 2930/16).

Fall: Illegaler Besitz einer Schusswaffe

Eine Berliner Wohnung war im Zusammenhang mit einem spektakulären Museumseinbruch von der Polizei durchsucht worden. Gefunden wurde kein Diebesgut, sondern eine Pistole mit einem Magazin voll scharfer Munition. Die Mieterin und ihre bei ihr wohnenden Söhne hatten keinen Waffenschein. Das Landgericht sah die fristlose Kündigung durch die Vermieterin als rechtmäßig an. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz sei eine Straftat, die Aufbewahrung einer geladenen Waffe gefährde andere Mieter. Es spiele keine Rolle, dass das Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Waffenbesitz eingestellt worden sei. Die Mieterin müsse für das Verhalten ihrer Söhne einstehen, denen sie die Mitnutzung ihrer Wohnung erlaubt habe (Beschluss vom 25.06.2018, Az. 65 S 54/18).

Fazit:

Straftaten berechtigen Vermieter in vielen Fällen zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Ausnahmen können der reine Besitz von Drogen (ohne Handel oder Produktion) sein, oder auch weniger schwer wiegende oder provozierte Beleidigungen.




letzte Änderung U.M. am 07.03.2023
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Residualwertberechnung für Immobilien-Anlage

Residualwertberechnung.png
Mit dieser Excel-Vorlage der Residualwertberechnung wird der Preis eines Grundstücks als Restwert in einem Abzugsverfahren berechnet. Daher wird das Verfahren auch Restwert-bzw. Bauträgermethode genannt. Der daraus ermittelte Residualwert stellt die Preisobergrenze für ein Grundstück dar, für die sich eine Investition überhaupt noch rentiert an. 
Preis: 38,- EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Bilanzbuchhalter:in
Die Kölner Philharmonie im Herzen der Stadt Köln gehört zu den führenden Konzerthäusern in Europa. Jährlich finden bis zu 400 Konzertveranstaltungen mit über 600.000 Besuchern unterschiedlichster Genres und Gattungen statt. Sie ist mit etwa 100 Mitarbeitenden und zusätzlichen studentischen Teilze... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in (all genders) im Bereich Accounting
Egon Zehnder ist mit 65 Büros in 36 Ländern das führende Beratungsunternehmen für Executive Search und Leadership Advisory im deutschen Sprachraum. Die Besetzung von CEO- sowie Spitzenpositionen für Konzerne und Familienunternehmen, Start-ups und Institutionen der öffentlichen Hand gehört dabei e... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Unser kaufmännisches Team steuert unser Business mit Leidenschaft für Planung, kreative Lösungen und Innovationen. Werden Sie Teil unseres vielseitigen und engagierten Teams und meistern Sie mit uns gemeinsam täglich neue Heraus­forderungen. Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Buchhalter mit Abschluss- und Projektverantwortung (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) für Buchhaltung und Rechnungswesen
Für den Landesverband suchen wir ab dem 01.01.2025 einen Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) für Buchhaltung und Rechnungs­wesen. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeit­stelle im Umfang von 25 Wochen­stunden. Die Anstellung erfolgt zentral bei der Bremischen Evangelischen Kirche. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung

Rendite - Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung.png
Mit dem Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung können Sie die Rendite berechnen. Es müssen lediglich die grünen Eingabefelder mit Werten ausgefüllt werden, dabei werden automatisch die Ergebniswerte berechnet. Mehr Informationen >>

Persönliche Finanzen inkl. Kreditrechner

Checkliste1 (1).png1.png
Sie möchten wissen welche finanziellen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um sich ein Haus oder etwas anderes zu finanzieren? Die Excel Checkliste unterstützt Sie in insgesamt 8 detaillierten Checklisten bei Ihrem Vorhaben. Mehr Informationen >>

Paket für Hausverwalter

Unternehmens- Planung leicht gemacht!
Dieses Excel-Tool ist empfehlenswert für jeden Immobilienbesitzer, aber auch insbesondere für jedes Immobilienunternehmen. Das Paket beinhaltet unter anderem Vorlagen zu Nebenkostenabrechnung, Rendite und weitere nützliche Berechnungen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung