Jeder Vermieter wünscht sich Frieden unter den Mietern. Mieter fühlen sich jedoch immer wieder von Nachbarn gestört. Stört ein Mieter maßgeblich andere Mieter, sollte der Vermieter darauf hinwirken, dass wieder Ruhe einkehrt. Anderenfalls drohen Mietminderungen.
Deshalb sollte der Vermieter wissen, wann das Handeln eines Mieters die Nachbarn aus Sicht der Gerichte so sehr belastet, dass eine Mietminderung gerechtfertigt ist. Regelmäßig kommt es vor allem zum Streit um Lärm, Rauchen und Haustiere.
| Für Premium-Mitglieder frei | Login zum Weiterlesen | Mitglied werden |
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
Vermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. E-Book 18,90 EUR
hier bestellen >>





Das Rehabilitationszentrum Oldenburg ist seit Jahren erfolgreich im Gesundheitsmarkt der Metropolregion Nordwest positioniert und verfügt über 350 Betten und 90 ambulante Plätze für die Indikationen Kardiologie, Neurologie, Orthopädie / Traumatologie und Geriatrie. Wir arbeiten im Bereich der ... Mehr Infos >>
Wir gehören als Tochtergesellschaft von SUMITOMO RUBBER INDUSTRIES, Ltd., Kobe/Japan (SRI), zu einem der größten Reifenkonzerne der Welt. Die Produkte der DUNLOP TECH GmbH helfen Autofahrern, komfortabler und sicherer zu fahren sowie ihre Mobilität zu erhalten. Seit vielen Jahren sind wir... Mehr Infos >>
Die Abteilung für Interne Angelegenheiten der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 38,25 Wochenstunden. Mehr Infos >>
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>
LITEF-Produkte sind weltweit in einer Vielzahl von Anwendungen im Einsatz. Unsere Lösungen und Erfahrungen bieten wir Kunden, die dynamische Vorgänge (Beschleunigungen und Drehungen) messen und regeln wollen, Lage und Kurs von Fahrzeugen ermitteln oder navigieren wollen – auf dem Land, in... Mehr Infos >>
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>
Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.
Preis: 9,- EUR Mehr Informationen >>



Tipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >> |
|
RS Rückstellungsrechner XL: |
|||
| Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
|
|
RS Einkaufs-Verwaltung: | |||
|
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
|
|
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | |||
|