CO2-Steuer: Wie funktioniert das neue Stufenmodell für Mieter und Vermieter?

Ulf Matzen
Die CO2-Abgabe auf fossile Energieträger müssen sich Mieter und Vermieter künftig teilen - nach einem Stufenmodell. Dieses soll Anreize für künftige Modernisierungen schaffen. Das geänderte Brennstoffemissionshandelsgesetz hat zum 1. Januar 2021 eine CO2-Abgabe auch auf Öl und Gas eingeführt. Genauer gesagt begann zu diesem Zeitpunkt der Handel mit CO2-Emissionsrechten zunächst mit einem CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne.

Im Jahr 2022 liegt dieser Preis bei 30 Euro pro Tonne CO2. Bis 2025 steigt die Steuer auf 55 Euro pro Tonne CO2. Ab 2026 ist geplant, den Preis für die CO2-Zertifikate per Versteigerung zu ermitteln - innerhalb eines Preiskorridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Sinn des Ganzen ist mehr Klimaschutz. Durch die Verteuerung fossiler Energieträger soll deren Nutzung eingeschränkt werden. Für Bürger führt diese Steuer allerdings zu einer deutlichen Verteuerung der Energiekosten, insbesondere beim Heizen. Heizöl verteuert sich dadurch 2022 um 9,5 Cent pro Liter, Erdgas um 0,7 Cent pro Kilowattstunde.


Bisher mussten sich Vermieter mit diesem Thema noch nicht beschäftigen. Denn: Die Mieter trugen diese Kosten allein. Diese Zeiten sind jedoch bald vorbei. Zum 1. Januar 2023 wird ein Stufenmodell eingeführt, welches die Belastung durch die CO2-Steuer zwischen Mietern und Vermietern aufteilt. Diese Entscheidung wurde Anfang April 2022 von Bundeswirtschaftsminister Habeck, Bundesbauministerin Geywitz und Bundesjustizminister Buschmann mitgeteilt. Ein Gesetz dazu ist noch in Arbeit.

Eigentlich hatten sich die verschiedenen Ministerien der alten Bundesregierung im Mai 2021 darauf geeinigt, dass Mieter und Vermieter sich den CO2-Preis hälftig teilen sollten – zumindest befristet bis Ende 2024. Daraus ist nun aber nichts geworden.

Welche Gebäude sind betroffen?

Dieses Stufenmodell wird gelten für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie Gebäuden mit gemischter Nutzung, soweit darin Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen.

Harte Zeiten kommen insbesondere auf Vermieter älterer Bestandsgebäude zu: Je schlechter die Energiebilanz des Hauses ist, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter zu zahlen hat. Hier soll ein Anreiz für Vermieter geschaffen werden, ihre Gebäude energetisch zu sanieren - oder, je nach Standpunkt, eine Strafe für diejenigen, die dies nicht tun. Maßgeblich für die Aufteilungsstufe ist also die individuelle CO2-Emission des Gebäudes.

Welche Stufen wird es geben?

Das Stufenmodell soll dabei folgende zehn Stufen aufweisen:

kg CO2 pro m² pro Jahr Anteil Vermieter Anteil Mieter
unter 12 kg 0 % 100 %
12 bis 17 kg 10 % 90 %
17 bis 22 kg 20 % 80 %
22 bis 27 kg 30 % 70 %
27 bis 32 kg 40 % 60 %
32 bis 37 kg 50 % 50 %
37 bis 42 kg 60 % 40 %
42 bis 47 kg 70 % 30 %
47 bis 52 kg 80 % 20 %
über 52 kg 90 % 10 %

(Quelle der Zahlen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 3. April 2022)

Entspricht das Gebäude dem Standard "Effizienzhaus 55" und liegt damit unter der 12 kg-Grenze, muss der Vermieter keine CO2-Steuer mehr tragen.  Der Standard "EH 55" bedeutet: Ein solches Haus verbraucht nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses. Bisher wurde der Standard EH 55 bei Neubauten gefördert. Diese Förderung wurde aber zum 1. Februar 2022 beendet. Trotzdem gilt EH55 noch als Richtwert für die Stufeneinteilung der CO2-Abgabe. Und: Nach dem von der Ampel-Koalition im März 2022 beschlossenen Maßnahmenpaket soll ab Anfang 2023 EH 55 der allgemeine Standard für Neubauten sein – ohne Förderung.

Ausnahmeregeln für die Stufenregelung der CO2-Abgabe sollen laut Bundesregierung in Fällen gelten, in denen der Vermieter keine Modernisierungsmaßnahmen zugunsten der Energieeffizienz seines Gebäudes ergreifen kann – zum Beispiel bei Denkmalobjekten oder in Milieuschutzgebieten. In diesen Fällen ist eine nachträgliche Wärmedämmung und unter Umständen auch der Einbau einer emissionsfreien Heizung oft nicht möglich.

Was gilt für Gewerberäume?

Bei Nichtwohngebäuden wie etwa gewerblich genutzten Gebäuden wird eine 50/50-Aufteilung der CO2-Steuer vorgenommen werden. Vermieter und Mieter sollen eine abweichende Aufteilung aushandeln dürfen. Allerdings ist dies nur vorübergehend: Das Stufenmodell soll grundsätzlich künftig auch auf Nichtwohngebäude angewendet werden. Allerdings sollen in diesem Bereich noch ca. drei Jahre lang Daten gesammelt werden, um eine sinnvolle Umsetzung zu ermöglichen.

Wie werden die CO2-Kosten eines Gebäudes ermittelt?

Der Anteil der Mieter an der CO2-Steuer wird in der Heizkostenabrechnung berechnet und festgelegt. Diese Berechnung für jede Wohneinheit wird eine zusätzliche Aufgabe des Vermieters sein. Er kann aus Sicht der Bundesregierung einfach seine Brennstoffrechnung als Grundlage verwenden. Im Ergebnis wird hier zusätzlicher Aufwand für die Abrechnungsunternehmen entstehen, der deren Rechnung in die Höhe steigen lässt.

Axel Gedaschko, der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass noch geklärt werden muss, wie man mit Fernwärme und bei Gasetagenheizungen verfährt. So hätten Vermieter bei der Fernwärme keinen Einfluss auf den Energieträger. Wird hier also künftig der CO2-Preis zwischen Mietern und Fernwärmeerzeugern aufgeteilt? Man darf gespannt sein - aber die Wahrscheinlichkeit spricht dagegen.

Vorgesehen ist außerdem ein Evaluierungsverfahren, um zu beobachten, ob das Stufenmodell tatsächlich Ergebnisse zeitigt und ob es möglich ist, das Modell an den Werten aus dem Energieausweis des Gebäudes auszurichten.

Welche Kritik gibt es aus der Wohnungswirtschaft?

Aus Kreisen der Wohnungswirtschaft ist zum Teil zu hören, dass das Stufenmodell der CO2-Bepreisung einen möglichen Eingriff in Art. 14 GG (das Eigentumsrecht) der Vermieter darstellen könnte. Wie dies von Gerichten beurteilt wird, kann bisher kaum vorausgesagt werden. Allerdings ist bei Grundrechtseingriffen immer eine Güterabwägung wahrzunehmen – und das Stufenmodell stellt ja gerade einen Versuch dar, Lasten zwischen den Beteiligten aufzuteilen. Dies wäre natürlich beim starren 50/50-Modell ebenfalls gegeben – nur, dass dieses eben keinen echten Modernisierungsanreiz im Sinne der Klimaziele setzen würde. Eine Angreifbarkeit des endgültigen Gesetzes könnte jedoch eher gegeben sein, wenn einzelne Punkte im Sinne des Bestimmtheitsgrundsatzes nicht klar genug geregelt werden - wie etwa die Bestimmung des CO2-Verbrauches durch den Vermieter oder die Vorgehensweise bei besonderen Heizungsarten wie Fernheizung und Gasetagenheizung.

Wann ist der Ausstieg aus der Gasheizung geplant?

Das im März 2022 von der Ampelkoalition unter dem Eindruck des Ukrainekrieges vorgestellte Maßnahmenpaket sieht vor, dass alle neu eingebauten Heizungen bereits ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Dies soll einen Ausstieg aus der Gasheizung darstellen. Von der Politik favorisiert wird eindeutig die Wärmepumpe. Allerdings ist die Vorlauftemperatur einer Wärmepumpe, die mit Umgebungsluft arbeitet, geringer als die einer Heizung mit fossilen Brennstoffen. Sie liegt bei 35 bis 40 Grad Celsius. Wirklich effektiv arbeitet eine solche Heizung nur in einem gut gedämmten Gebäude.

Und: Eine Wärmepumpenheizung verbraucht auch Strom. Besonders wirtschaftlich (im Sinne von geringem Stromverbrauch) arbeiten Wärmepumpenheizungen mit Flächenheizkörpern, also Fußboden- oder Wandheizungen. Trotzdem kann eine Wärmepumpenheizung auch mit Heizkörpern betrieben werden. Besondere, auf niedrige Vorlauftemperaturen ausgelegte Heizkörper sind im Handel erhältlich.

Nicht zu vergessen ist auch, dass das verwendete Kältemittel äußerst klimaschädlich ist und durch alternde Dichtungen entweichen kann. Regelmäßige Dichtheitskontrollen sind erforderlich und abhängig vom CO2-Äquivalent des in der Anlage enthaltenen Kältemittels auch vorgeschrieben.

Praktische Umsetzung und Berechnungsbeispiel

Wie die Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Mieter und Vermieter praktisch erfolgen soll, steht derzeit noch nicht fest. Bezahlt wird die Steuer beim Einkauf des jeweiligen Brennstoffs, denn sie wird schlicht auf den Preis aufgeschlagen. Beabsichtigt ist, dass die Brennstoffrechnung alle Daten enthalten soll, die der Vermieter braucht, um die vorgeschriebene Aufteilung vorzunehmen. Wahrscheinlich wird dies so gehandhabt werden, dass der Vermieter nicht mehr den kompletten Brennstoffpreis auf seine Mieter umlegen darf, sondern den Vermieter-Anteil der CO2-Steuer vorher davon abziehen muss. Aber, noch einmal: Bisher steht lediglich ein (heftig angegriffener) Gesetzesentwurf. Das Folgende ist also lediglich ein möglicher Rechenweg, und der genaue Gesetzeswortlaut bleibt abzuwarten.

Um festzustellen, wie hoch der von Ihnen zu zahlende Steueranteil ist, müssen Sie zuerst wissen, wie viele Kilogramm CO2 ihre Wohnung pro Quadratmeter und Jahr verursacht. Denn danach richtet sich die Stufeneinteilung.

Aus Ihrer Brennstoffrechnung können Sie ersehen, wie viel Sie verbraucht haben. Nehmen wir an, es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 2.000 Litern Heizöl im Jahr.

Das Problem ist nun: Wie viel CO2 erzeugt Ihre Heizung? Oder, wie viel CO2 entsteht aus einem Liter Heizöl? Die online zu findenden Angaben reichen hier je nach Quelle von 2,66 kg über 2,92 kg bis zu 3,2 kg pro Liter. Und auch die Effektivität der individuellen Heizung hat Einfluss darauf, wie viel CO2 wirklich entsteht. Soll man nun hier einen irgendwo veröffentlichten Durchschnittswert nehmen oder eine Zahl, die der eigene Heizungsbauer nennt? Eine Klärung durch den Gesetzgeber erscheint wünschenswert.

Verwenden wir hier erst einmal die 2,66 kg CO2 pro Liter Heizöl.

Ihre jährliche CO2-Emission beträgt: 2.000 Liter x 2,66 kg = 5.320 kg

Ihr Haus hat 150 qm. Ihre CO2-Emission pro Quadratmeter beträgt:

5.320 / 150 = 35,47 kg CO2 / qm.

Entsprechend dem Stufenplan wären Sie hier bei einer 50 / 50 Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Mieter und Vermieter.

Die CO2-Steuer beträgt 2022 9,57 Cent brutto / Liter. Insgesamt zahlen Sie pro Jahr also 0,0957 Euro x 2.000 Liter = 191,40 Euro CO2 Steuer. Davon tragen Sie und Ihre Mieter je 95,70 Euro. Auf Ihre Mieter umlegen können Sie daher den Einkaufspreis minus 95,70 Euro.




letzte Änderung U.M. am 02.05.2024
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Karsten Ehlers


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

02.05.2022 11:48:26 - Buchi

Ich verstehe die Berechnung noch nicht ganz. Woher nehme ich denn den Wert wieviel CO2 ein Mietobjekt verbraucht hat? Nehmen wir an das Objekt hat eine Wärmepumpe als Heizung. Lässt sich der CO2-Verbrauch dann aus der Stromabrechnung ableiten?

Was ist im Fall von zwei verschiedenen Heizquellen: z.B.  Wärmepumpe, ergänzt durch Pelletheizung?

VG, Buchi
[ Zitieren | Name ]

04.05.2022 12:32:51 - CP1

[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Mitarbeiter (all genders) Finanzbuchhaltung
Bei AEB vereinfachen wir globale Warenbewegungen - und machen effiziente, ökologische, sichere und gerechte Lieferketten möglich. Mit intuitiven Technologien aus der Cloud - und mit dir! Weil du, deine Fähigkeiten, Gedanken und Ideen uns weiterbringen. Du bekommst bei uns den Freiraum und offene ... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter:in (m/w/d)
Als internationale gemeinnützige Organisation ist es unser Ziel, weltweit so vielen Blutkrebspatient:innen wie möglich eine zweite Chance auf Leben zu geben und Zugang zu Stammzelltransplantationen zu verschaffen. Um noch mehr Patient:innen zu helfen, brauchen wir regelmäßig Verstärkung von engag... Mehr Infos >>

Steuerreferent:in mit Schwerpunkt Gemeinnützigkeitsrecht (m/w/d)
Als internationale gemeinnützige Organisation ist es unser Ziel, weltweit so vielen Blutkrebspatient:innen wie möglich eine zweite Chance auf Leben zu geben und Zugang zu Stammzelltransplantationen zu verschaffen. Um noch mehr Patient:innen zu helfen, brauchen wir regelmäßig Verstärkung von engag... Mehr Infos >>

Bürokauffrau / Steuerfachangestellter (m/w/d)
ACURA Zahnärzte Gruppe ist eine dynamische Unternehmensgruppe in Healthcare Segment mit Sitz in Frankfurt am Main, welche in 2018 als Start-Up privater Träger gegründet wurde und mit aktuell über 1500 Mitarbeitern an mehreren Standorten am Beginn seiner Mission steht: Der Aufbau des führenden Net... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Besteuerung und Governance
Als Referent Besteuerung und Governance tragen sie maßgeblich zu der Sicherstellung der Einhaltung steuerrelevanter Prozesse in einer innerdeutschen Holdingstruktur bei. Ihre Rolle umfasst auch die Mitarbeit und teilweise Verantwortung bei steuerlich getriebenen Projekten sowie die Begleitung von... Mehr Infos >>

Head of Accounting (m/w/d)
Die enventa Group, eine Einheit von starken Software-Unternehmen, unterstützt mit über 220 Expertinnen und Experten mittelständische Unternehmen und Konzerne dabei, aus ihren wertvollen Daten Mehrwerte zu generieren. Gemeinsam haben wir ein breites Portfolio von B2B-Softwarelösungen rund um ERP, ... Mehr Infos >>

Buchhalter mit Abschluss- und Projektverantwortung (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Vorlage SWOT Analyse Dashboard

SWOT-Analyse-mit-Excel.png
In dieser Excel-Vorlage können Sie 4 verschiedene Charts individuell pro Bereich der SWOT Analyse auswählen. Wenn diese zum Einsatz kommt, ist es sehr hilfreich, professionelle Business-Charts zu erstellen, um die jeweilige Situation besser darzustellen.
Mehr Informationen >>

ETF-Rechner

Der ETF-Rechner vergleicht die mögliche Wertenwicklung von ausschüttenden und thesaurierenden Aktien-ETFs zu den eingegebenen Annahmen. Das Excel-Tools funktioniert wie ein Zinseszinsrechner, optimiert auf ETFs!
Mehr Informationen >>

RS Controlling-System für EÜR inkl. Liquiditätsplanung

RS Controlling System.png
Mit dem RS-Controlling-System für Einnahme-Überschuss-Rechnung steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Dieses Tool ermöglicht es Ihnen ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch den Soll-/Ist-Vergleich für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Sie gezielt  Abweichungen analysieren. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Aktien-Depot 

4_0-Excel_Aktien_Depot.jpg
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Ihre Aktien in Excel verwalten. Das Excel-Tool besteht aus drei verschiedenen Tabellenblättern: Das Blatt "Depot" dient der Verwaltung der einzelnen Aktienbestände. Es ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Das "aktuelle Depot" sowie verkaufte Aktien unter "Historie". Im Tabellenblatt "Übersicht" werden automatische Zusammenfassung der Aktien-Vorgänge nach Kalenderjahren und der wichtigsten Kennzahlen festgehalten. Im Blatt "Parameter" werden Spesensätze für Kauf und Verkauf, Freistellungsauftrag, Vorjahres-GV-Topf und sonstige persönliche Einstellungen hinterlegt.  Zum Shop >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>