Reform der Heizkostenverordnung: Was müssen Immobilieneigentümer wissen?

Ulf Matzen
Die Heizkostenverordnung wurde geändert. Fernablesbare Zähler sind der neue Standard, und Vermieter müssen außer Nachrüstpflichten auch umfassende neue Informationspflichten gegenüber den Mietern beachten.

Am 1.12.2021 ist eine Reform der Heizkostenverordnung in Kraft getreten, die eine Reihe von zusätzlichen Regelungen - und zusätzlichen Pflichten für Vermieter - einführt. Die Neuregelung setzt mit einiger Verspätung die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht um. Ende August 2025 will die Bundesregierung die Auswirkungen der Reform evaluieren und ggf. Änderungen vornehmen. Dabei geht es insbesondere um die Fragen, inwieweit für Mieter zusätzliche Betriebskosten durch neue Zähler entstehen und ob die Vorschriften für spürbare Heizkosteneinsparungen sorgen.

Neue Messgeräte: Fernablesung ist Standard

Zähler und Heizkostenverteiler, die seit Inkrafttreten der Neuregelung eingebaut werden, müssen fernablesbar sein. Allerdings führt der Austausch eines einzelnen Messgeräts nicht zu einer Pflicht zur Komplett-Umstellung auf fernablesbare Zähler. Dies hilft Hauseigentümern jedoch auf längere Sicht nicht weiter, denn bis 31.12.2026 müssen auch im Bestand sämtliche Verbrauchserfassungsgeräte für Wärme entweder nachgerüstet oder ausgetauscht werden, um fernablesbar zu sein. Ausnahmen gibt es nur, wenn dieser Schritt für den Eigentümer nur mit unzumutbarem Aufwand umsetzbar wäre, eine unzumutbare Härte darstellen würde oder technisch nicht umsetzbar ist.


Als fernablesbar gelten Geräte, für deren Ablesung nicht die Wohnung betreten werden muss. Schon nach Ablauf eines Jahres ab Inkrafttreten der Neuregelung dürfen nur noch Geräte neu installiert werden, die an ein dem Messstellenbetriebsgesetz entsprechendes Smart-Meter-Gateway angebunden werden können. Dabei handelt es sich um ein Kommunikationsgerät, das einerseits die Daten der einzelnen Zähler erhält, andererseits aber über eine Schnittstelle für ein Heimnetzwerk und über eine IP-Schnittstelle für die Außenkommunikation verfügt. So können Zählerdaten von außen abgerufen werden. Alle Verbindungen sind verschlüsselt und das Gateway stellt sicher, dass nur autorisierte Geräte Zugang erhalten. Gerade bei einem "Smart-Home" ist das Smart-Meter-Gateway ein wichtiges Hilfsmittel.

Allerdings muss laut Heizkostenverordnung nur die Möglichkeit einer Anbindung bestehen, ein Smart-Meter-Gateway ist keine Pflicht. Es gibt Heizkostenverteiler oder Wärmezähler mit eigenem Funksender, die mit dem "Walk-by" oder "Drive-by" Verfahren arbeiten.
  • "Walk-by" bedeutet, dass der Ableser zwar zum Gebäude fahren, aber nicht die jeweilige Wohnung betreten muss. Ein Abruf der Zählerdaten ist per USB-Stick am Laptop aus dem Treppenhaus möglich.
  • Beim Drive-by-Verfahren muss der individuelle Zähler nicht mehr per Funk angesteuert werden, um die Daten abzurufen. Stattdessen werden diese vom Zähler selbst im Abstand weniger Sekunden ständig oder auch zu einem voreingestellten Termin gesendet und können so praktisch "im Vorbeifahren" registriert werden. Mit diesem Verfahren können in kurzer Zeit die Daten vieler Zähler gewonnen werden. In Gebäuden liegt die Reichweite bei etwa 50 Metern.

Auch müssen alle Geräte künftig mit den Geräten anderer Hersteller kompatibel sein, sodass beispielsweise Zählerdaten unproblematisch durch einen anderen Ablesedienst ausgelesen werden können, der die Technik eines anderen Herstellers verwendet. Dies gilt für alle Geräte zur Verbrauchserfassung, die nach Ablauf eines Jahres ab Inkrafttreten der Neuregelung eingebaut werden.

Neue Informationspflichten für Vermieter

Eine unangenehme Überraschung für Vermieter stellen die neuen Informationspflichten gegenüber den Mietern dar. Diese sind nun in § 6a der Heizkostenverordnung geregelt. Sobald in einer Mietimmobilie fernablesbare Zähler eingebaut sind, muss der Gebäudeeigentümer den Mietern (das Gesetz spricht hier von den Nutzern, was auch unentgeltliche Nutzung einschließt) regelmäßig Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser mitteilen. Diese müssen entweder auf dem tatsächlichen Verbrauch oder auf den Ablesewerten der Heizkostenverteiler beruhen.

Mitteilen heißt (laut Begründung der Verordnung): Die Information muss den Nutzer unmittelbar erreichen, ohne dass dieser erst von sich aus danach suchen muss. Möglichkeiten sind zum Beispiel Brief oder E-Mail. Ein Verfügbarmachen auf einem Webportal zum Abruf reicht höchstens dann aus, wenn der Nutzer auf anderem Weg darüber informiert wird, dass neue Daten vorliegen.

Die Informationen müssen innerhalb folgender Zeitabstände erfolgen:

Für alle Abrechnungszeiträume, die nach dem 01.12.2021 beginnen:
  • mindestens zweimal im Jahr oder
  • wenn die Nutzer es verlangen, vierteljährlich.

Eine Pflicht zur vierteljährlichen Information besteht, wenn der Gebäudeeigentümer sich gegenüber dem Versorgungsunternehmen für die Zustellung der Abrechnung auf elektronischem Weg entschieden hat.

Seit 1.01.2022 müssen – sobald fernablesbare Zähler verbaut sind – die Mieter monatlich informiert werden.


Verbrauchsinformationen nach diesem Stichtag müssen als Mindestinhalt haben:
  • den Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilowattstunden,
  • einen Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats desselben Nutzers sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres desselben Nutzers, soweit diese Daten erhoben worden sind, und
  • einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie.

Generell gilt für Heizkostenabrechnungen für Abrechnungszeiträume, die nach Inkrafttreten der Reform beginnen: Beruht die Heizkostenabrechnung auf dem tatsächlichen Verbrauch oder den Daten von Heizkostenverteilern, muss sie enthalten:
  • Informationen über den Anteil der eingesetzten Energieträger. Bei Fernwärme auch die damit verbundenen Treibhausgasemissionen und den Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes – ferner Daten über erhobene Steuern, Abgaben und Zölle, und die Entgelte für die Gebrauchsüberlassung und Verwendung der Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, einschließlich der Eichung, sowie für die Ablesung und Abrechnung.
  • Kontaktdaten von Verbraucherorganisationen, bei denen man sich zum Heizwärmeverbrauch beraten lassen kann.
  • Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern Info über die Möglichkeit eines Streitbeilegungsverfahrens,
  • Vergleichswerte mit dem Verbrauch eines normierten Nutzers,
  • Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs dieses Nutzers in diesem Abrechnungszeitraum mit demjenigen aus dem letzten Abrechnungszeitraum als Grafik.

§ 6b HeizKV (neu) enthält Regelungen zum Datenschutz. So darf eine Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten aus einer fernablesbaren Ausstattung zur Verbrauchserfassung nur durch den Gebäudeeigentümer oder einen von ihm beauftragten Dritten erfolgen. Sie darf nur stattfinden, soweit sie erforderlich ist, um eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung und eine Abrechnung vorzunehmen oder die oben genannten Informationspflichten zu erfüllen.

Welche praktischen Folgen sind absehbar?

Vermieter können die Kosten für die einmalige Anschaffung neuer Zähler nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Denkbar wäre allenfalls eine Umlage im Rahmen einer Mieterhöhung wegen Modernisierung (8 % der Kosten jährlich, § 559 BGB). Wahrscheinlich werden die meisten Vermieter fernablesbare Zähler mieten, was zu einer entsprechenden Erhöhung der Betriebskosten führen darf und wird. Eine echte Kosteneinsparung bei der Ablesung setzt den Einsatz des Smart-Meter-Gateway voraus, da nur dann auf herumfahrendes Personal verzichtet werden kann.

Zwar erscheint die künftig vorgeschriebene Kompatibilität der Systeme verschiedener Hersteller sinnvoll, um den günstigsten Anbieter auswählen zu können. Da es im Bereich "Wärmemessung" jedoch nur wenige, große Anbieter gibt, ist hier kein intensiver Preiskampf zu erwarten. Die künftig vorgeschriebene monatliche Informationspflicht erhöht den Bürokratieaufwand massiv. Inwieweit sie einen Nutzen hat, indem sich Mieter mit den Daten beschäftigen und ihr Heizverhalten anpassen, wodurch dann Energie und letztlich CO2 eingespart werden, bleibt abzuwarten.

Auf der Homepage des Umweltbundesamtes kann ein Leitfaden "Verständliche monatliche Heizinformation als Schlüssel zur Verbrauchsreduktion" heruntergeladen werden, der sich an Messdienstleister, Wohnungswirtschaft und Verbraucher richtet (s. Webtipps).

Die Nutzer haben das Recht, ihren Kostenanteil um drei Prozent zu kürzen, wenn der Vermieter seinen Pflichten hinsichtlich Einbau fernablesbarer Zähler und Verbrauchsinformationen nicht nachkommt. Mehrere Verstöße führen dazu, dass sich die Kürzungsrechte summieren. Nach wie vor dürfen Nutzer die Heizkosten um 15 Prozent kürzen, wenn keine verbrauchsabhängige Abrechnung für Wärme und Warmwasser stattfindet.




letzte Änderung U.M. am 13.03.2023
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Panthermediia.net / LCalek


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Kaufmännischer Mitarbeiter (m/w/d)
Als Qualitätsadresse unter den Kommunikationsagenturen und aufgrund unserer über 35-jährigen Expertise zieren viele große Namen die lange Liste unserer anspruchsvollen Kundenmandate. Die Qualität unserer Arbeit schlägt sich nicht nur in unseren Beratungsleistungen nieder, sondern auch in einer pr... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
CHRONEXT ist die erste E-Commerce-Adresse für Luxusuhren. Unsere Mission ist es Transparenz, Vertrauen und Freude für alle Uhrenliebhaber:innen zu schaffen! Daher bieten wir ausschließlich Uhren an, die vorab in unserer Meisterwerkstatt durch erfahrene Uhrmacher:innen auf Qualität und Echtheit ge... Mehr Infos >>

Leiter/ -in Buchhaltung, Head of Accounting (m/w/d)
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Hinter außergewöhnlichen Produkten steht meist eine ebenso außergewöhnliche Geschichte, sowie außergewöhnliche Menschen. Die Entstehungsgeschichte von NEWSHA hat Liebhaber und Kenner von der ersten Minute an fasziniert. NEWSHA erobert seit 2013 unaufhaltsam ihren festen Platz in exklusiven Salons... Mehr Infos >>

Buchhaltungsfachkraft (m/w/d)
Die GVG ist ein mittel­stän­disches Familien­unter­nehmen der Immo­bilien­branche und gliedert sich in die Bereiche Projekt­ent­wicklung, Bau­manage­ment und Immo­bilien­ver­waltung. Seit über 30 Jahren ent­wickeln und betreuen wir Gewerbe- und Wohn­objekte im Münchner Stadtgebiet. Dabei legen wi... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Abrechnung m/w/d
Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Standorten Freiburg und Schwerin sorgen dafür, dass die ... Mehr Infos >>

Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: In Ihrer Rolle als Kreditorenbuchhalter*in kontieren Sie die Eingangsrechnungen und verbuchen bestellbezogene und nicht bestellbezogene Eingangsrechnungen in unserem elektronischen Workflow. Sie übernehmen Kontenklärungen mit Lieferant*innen und die allgemeine Kontenabstimmungen im... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

PLC Immobilien-Bewertung 

Haus-Geld-Muenzen-Hand_pm_tobs-lindner-gmx-de_B240576902_290px.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!

Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.  Zum Shop >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung