Ist bei Gasnotstand eine Mietminderung möglich?

Ulf Matzen
Die Gaskrise beschäftigt Mieter und Vermieter im Winter 2022/2023. Es gibt Zweifel an der Versorgungssicherheit mit Gas und Strom. Großvermieter planen geringere Temperaturen in ihren Wohnungen ein. Können Mieter die Miete mindern, wenn der Vermieter die Heizung herunterregelt oder wenn diese mangels Gas womöglich ausfällt?

Wer wird bei Gasnotstand noch beliefert?

Stand 14.10.2022 sind die deutschen Gasspeicher zu 94,97 % gefüllt. Allerdings scheint der Verbrauch höher zu sein, als erwartet. Vorsätze zum Gassparen durch Frieren sind schnell vergessen, wenn es kalt wird. Der weitere Verbrauch hängt von der Außentemperatur ab.

Der Notfallplan Gas hat drei Stufen. Mitte Oktober 2022 gilt die Alarmstufe, dies ist Stufe 2. Sie wird vom Bundeswirtschaftsministerium ausgerufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage und damit eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgung vorliegt. Trotzdem geht man noch davon aus, dass der Markt dies ohne staatliche Eingriffe selbst regelt.

In der dritten Stufe, der Notfallstufe, greift der Staat aktiv ein. Folge wäre, dass die Bundesnetzagentur die Verteilung von Gas regelt und nicht mehr jeder versorgt wird. Bestimmte Gasverbraucher sind besonders geschützt und müssen so lange wie möglich mit Gas versorgt werden. Dazu gehören Privathaushalte, Krankenhäuser, Feuerwehr, Polizei und Gaskraftwerke, die auch Haushalte mit Wärme versorgen. Industrie und Gewerbe sind derzeit nicht privilegiert.


Welche Mindesttemperaturen müssen in einer Mietwohnung herrschen?

Als Vermieter dürfen Sie die Temperatur in Ihren Mietwohnungen nicht beliebig herunterregeln. Gesetzliche Mindesttemperaturen gibt es nicht. Es gibt aber Gerichtsurteile, die festlegen, wie warm es in einer Mietwohnung sein muss. Danach sollten tagsüber in Wohnräumen 20 bis 22 Grad Celsius herrschen. Während das Schlafzimmer mit 18 bis 19 Grad meist etwas kälter sein darf, werden für das Bad eher 21 bis 22 Grad angesetzt. Bei Nacht darf die Temperatur in der Wohnung nicht unter 16 bis 18 Grad sinken – je nach Gericht.

Die Temperaturen gelten in der sogenannten Heizperiode. Diese ist nicht gesetzlich festgelegt. Gerichte siedeln sie meist zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April an. Außerhalb dieser Zeit gilt: Sinkt die Temperatur in der Wohnung länger als ein bis zwei Tage unter 18 Grad, muss die Heizung eingeschaltet werden. Sinkt die Temperatur in der Wohnung unter 16 Grad, muss dies sofort geschehen.

Gaskrise: Haben sich die Mindesttemperaturen geändert?

Die viel diskutierte "Senkung der gesetzlichen Mindesttemperaturen" ist ausgeblieben, weil es solche gar nicht gibt. Ob die Gerichte in Anbetracht der extremen Gaspreise und möglicher Versorgungsengpässe ihre Rechtsprechung zu den Mindesttemperaturen anpassen, bleibt abzuwarten.

Ist eine Mietminderung wegen geringerer Heiztemperaturen zulässig?

Bei Unterschreitung der genannten Mindesttemperaturen liegt nach wie vor ein Sachmangel der Mietwohnung vor, der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Eine Einführung niedrigerer gesetzlicher Mindesttemperaturen ist unwahrscheinlich.

Beispiele:
  • Tagsüber (6 - 24 Uhr) muss die Heizung in der Lage sein, mindestens 20 Grad in den Wohnräumen zu erzeugen. 19 Grad sind zu wenig (AG Hamburg, 8.3.1995, Az. 41a C 1371/93).
  • Nachts (23 - 6 Uhr) müssen mindestens 18 Grad erreicht werden. 16 Grad reichen nicht aus (AG Köln, 5.7.2016, Az. 205 C 36/16).

Einige Großvermieter wollen die Temperaturen in gasbeheizten Wohnungen verringern. Dies bewegt sich meist in dem Rahmen, den die bisherigen Gerichtsurteile zumindest zum Teil erlauben, etwa eine Nachtabsenkung auf 17 Grad. Natürlich kann ein Gericht vor Ort die Ansicht vertreten, dass nachts mindestens 18 Grad herrschen müssen.

Kann eine niedrigere Temperatur vertraglich vereinbart werden?

Mietvertragsklauseln, die es dem Vermieter erlauben, die von Gerichten bestimmten Mindesttemperaturen zu unterschreiten, sind unwirksam (z. B. LG Berlin, Urteil vom 5.11.1991, Az. 65 S 9/91).

Haben Mieter eine Heizpflicht?

Mieter haben auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die vertragliche Nebenpflicht, mit der Wohnung sorgsam umzugehen und diese vor Schäden zu bewahren. Dazu gehören auch Frostschäden und Schimmel. Daher müssen Mieter ausreichend heizen und lüften, damit es nicht zu Schäden kommt. Bestimmte Temperaturen sind nicht vorgeschrieben.

Die erste der beiden Energieeinsparverordnungen von 2022 – gültig ab 1.9.2022 für sechs Monate – setzt die Wirksamkeit mietvertraglicher Klauseln aus, die Mieter zum Einhalten einer bestimmten Mindesttemperatur verpflichten. So sollen Mieter nach eigenem Ermessen Heizkosten sparen können. Solche Klauseln dürften aber allenfalls als Individualvereinbarung wirksam sein. Viele Mietverträge wird dies nicht betreffen.

Können erhöhte Heizkosten eine Mietminderung begründen?

Grundsätzlich nicht. Die erhöhten Heizkosten beeinträchtigen nicht direkt die Nutzbarkeit der Mietwohnung. Vermieter sollten beachten, dass sie die Heizkostenvorauszahlung in der Regel nur auf Basis der Nachzahlung laut Jahresabrechnung anheben dürfen und nicht "auf Verdacht", um noch ungewisse künftige Kostensteigerungen abzufangen.

Heizungsausfall durch Gasmangellage: Mietminderung?

Fällt die Heizung aus, weil kein Gas mehr vom Versorger kommt, ist eine Mietminderung möglich. Denn: Ein Verschulden des Vermieters ist keine Voraussetzung dafür. Die Mietminderung setzt voraus, dass die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch einen Mangel beeinträchtigt ist. Dies ist bei einem Heizungsausfall im Winter der Fall. Dass die Heizung technisch intakt ist, ändert nichts.

So hat etwa das OLG Dresden entschieden. Danach muss der Vermieter auch beim Heizungsausfall für Mängel einstehen, die ihre Ursache außerhalb seines Einflussbereiches haben (18.6.2002, Az. 5 U 260/02).

Wie hoch kann eine Mietminderung ausfallen?

Dies ist nicht gesetzlich geregelt. Auch Mietminderungstabellen sind mit Vorsicht zu behandeln. Die Gerichte betrachten jeden Fall individuell. Das Problem muss zumindest für mehrere Tage bestehen.

Hier einige Beispiele:
  • Nach dem Amtsgericht Potsdam ist eine Wohnung mangelhaft, die sich nicht dauerhaft auf 20 Grad aufheizen lässt. Wenn nur teilweise eine Temperatur von 18 Grad erreichbar ist, ist eine Mietminderung um zehn Prozent angemessen (30.4.2012, Az. 23 C 236/10).
  • Fällt die Heizung im Winter komplett aus, gestehen die Gerichte den Mietern meist eine Minderung um 70 bis 75 Prozent zu. 70 Prozent waren es nach einem Urteil des LG Berlin in einem Fall, in dem die Wohnung notdürftig über vom Vermieter aufgestellte Heizgeräte erwärmt werden konnte (29.7.2002, Az. 61 S 37/02). Generell sind 100 Prozent möglich, wenn die Wohnung durch Kälte unbewohnbar wird. Dafür müssen meist weitere Faktoren hinzukommen, etwa Ausfall von Warmwasser oder Strom.
  • Das Kammergericht Berlin hielt 50 Prozent Mietminderung für angemessen. Dabei ging es um einen Gewerbemietvertrag: In einem Steuerberaterbüro funktionierte im November die Heizung nicht (Urteil vom 28.4.2008, Az. 8 U 209/07).

Darf der Vermieter das Warmwasser abstellen?

Funktioniert die Warmwasserversorgung zeitweise nicht, stellt dies einen Mangel der Mietwohnung dar. Eine Mietminderung ist möglich. Daran ändert auch die Gaskrise nichts.

Welche Besonderheiten gelten für Gewerberäume?

Auch bei Gewerberäumen ist eine Mietminderung wegen eines Sachmangels möglich. Welche Temperaturen erreicht werden müssen, hängt stärker vom Mietzweck und Vertragsinhalt ab. In einer Lagerhalle gelten andere Mindesttemperaturen, als in einem Büro. Ist nichts vereinbart, wird ein Gericht unter Umständen die Arbeitsstättenverordnung entsprechend heranziehen. Diese macht die Temperaturen am Arbeitsplatz von der Schwere der Arbeiten abhängig. Danach müssen 20 Grad bei leichten Arbeiten im Sitzen und 17 Grad bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen erreicht werden. Bei schweren Arbeiten reichen 12 Grad.

Bei Gewerbemietverträgen sollte man – genau wie bei Wohnraummietverträgen über Einfamilienhäuser – beachten, dass manchmal der Mieter laut Mietvertrag die Verantwortung für die Beheizung der Räume selbst übernimmt und einen eigenen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen abschließt. Dann ist bei einem Versorgungsausfall keine Mietminderung möglich, da der Mieter ausdrücklich die Verantwortung für diesen Bereich übernommen hat.

Im Gewerbemietvertrag kann das Minderungsrecht vertraglich ausgeschlossen sein. Manche Verträge erlauben eine Mietminderung nur für Mängel, die einvernehmlich oder vom Gericht festgestellt worden sind. Auch kann eine Mietminderung wegen höherer Gewalt vertraglich ausgeschlossen sein. Dann muss durch Auslegung des Vertrages festgestellt werden, ob eine Gasmangellage nach dem Willen der Vertragspartner unter die "höhere Gewalt" fallen sollte.

Fazit

Dem Herunterregeln von Heizungen setzt die Rechtsprechung Grenzen. Auch beim krisenbedingten Komplettausfall kann es zu Mietminderungen kommen. Ein Ausweg, um hohe Vorleistungen durch gestiegene Kosten abzufangen, kann eine gütliche Einigung mit den Mietern über höhere Vorauszahlungen unabhängig von der Jahresabrechnung sein – auf freiwilliger Basis.




letzte Änderung U.M. am 13.03.2023
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / LCalek


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Dokumentenverfolgung mit Excel

preview_dashboard_detail1_de.png
Mit diesem Excel-Tool erwerben Sie ein umfangreiches Werkzeug mit dem Tabellenvorlagen sowie Berechnungsmodelle und deren Ergebnisse in einem integrierten Dashboard präsentiert werden können. Die Dokumente der verschiedenen Projekte werden sorgfältig erfasst und sorgt für Übersichtlichkeit. 
Preis: 22,- EUR   Mehr Informationen >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: In Ihrer Rolle als Kreditorenbuchhalter*in kontieren Sie die Eingangsrechnungen und verbuchen bestellbezogene und nicht bestellbezogene Eingangsrechnungen in unserem elektronischen Workflow. Sie übernehmen Kontenklärungen mit Lieferant*innen und die allgemeine Kontenabstimmungen im... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (m/w/d)
Als Qualitätsadresse unter den Kommunikationsagenturen und aufgrund unserer über 35-jährigen Expertise zieren viele große Namen die lange Liste unserer anspruchsvollen Kundenmandate. Die Qualität unserer Arbeit schlägt sich nicht nur in unseren Beratungsleistungen nieder, sondern auch in einer pr... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d)
Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mitarbeitende. Im Geschäfts­bereich werden alle Geschäfts­vorfälle buch­halterisch und kosten­rechne... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Finanzbuchhaltung
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Leiterin Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die Stadtreinigung Hamburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Wir möchten den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fac... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Hinter außergewöhnlichen Produkten steht meist eine ebenso außergewöhnliche Geschichte, sowie außergewöhnliche Menschen. Die Entstehungsgeschichte von NEWSHA hat Liebhaber und Kenner von der ersten Minute an fasziniert. NEWSHA erobert seit 2013 unaufhaltsam ihren festen Platz in exklusiven Salons... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Nebenkostenabrechnung einer Eigentumswohnung

Bild 1-Tool Muster-BK.png
Mit diesem  Excel-Tool können könne Sie in der vorgefertigten Tabelle alle Eigenschaften des vermieteten Objekts eintragen. Die Tabelle beinhaltet Rahmenfelder der Umlegbaren Betriebskosten, Nebenkostenanpassung, Steuerelemente und eine Briefvorlage für den Mieter.
Preis: 19,- EUR  mehr Informationen>>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>