Mieter zahlt seine Miete nicht – Was kann der Vermieter tun?

Anna Werner
Auch wenn der Mietinteressent beim Vertragsschluss einen sympathischen und zuverlässigen Eindruck macht, muss dies nicht bedeuten, dass er auch sorgsam mit der Mietwohnung umgeht und die Miete zuverlässig zahlt. Fast jeder Vermieter hat es schon mal erlebt, dass ein Mieter seine Miete nicht zahlt, obwohl die Mietzahlung die wichtigste Vertragspflicht des Mieters ist. Doch was sollte Vermieter bei Mietausfall tun? Vermieter1x1 klärt auf.

Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten (§ 535 Abs. 2 BGB). Die Fälligkeit der Miete ist gesetzlich geregelt. Nach § 556 b Abs. 1 BGB wird die Miete monatsweise zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats fällig. Sonn- und Feiertage sind keine Werktage, werden also hierbei nicht mitgezählt. Überweist der Mieter seine Miete nicht rechtzeitig oder nur unvollständig, kommt er ohne Mahnung bereits an dem Tag, der auf den 3. Werktag folgt, in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).


Wenn ein zuverlässiger, langjähriger Mieter nicht zahlt

Unpünktliche Mietzahlung kann unterschiedliche Ursachen haben: Fehler in der Überweisung, Vergesslichkeit, Mietminderung, technische Probleme oder Zahlungsschwierigkeiten. Hat zuverlässiger, langjähriger Mieter bisher immer pünktlich die Miete gezahlt, sollte dem Vermieter das wert sein, kurzfristig Kontakt zu seinem Mieter aufzunehmen und nachzufragen, warum er die fällige Miete nicht überwiesen hat.

Vielleicht gibt es einen Grund für einen Ausfall der monatlichen Miete. Es ist möglich, dass der Mieter die Miete auf falsches Konto überwiesen oder bei einem Bankwechsel ein Dauerauftrag versehentlich nicht wiedereingerichtet hat. Er könnte auch krank oder vorübergehend zahlungsunfähig sein. Jeder vernünftige Mieter wird sich in einem solchen Fall von sich aus bemühen, die Situation möglichst frühzeitig zu klären und fällige Miete zu bezahlen.

Mieter überweist ständig zu spät

Geht die Mietzahlung ständig mit einer Verspätung beim Vermieter ein, sollte Vermieter seinen Mieter wissen lassen, dass er sein Verhalten nicht hinnimmt. Denn wenn der Mieter immer wieder seine Miete zu spät begleicht, ist das eine schuldhafte, nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten. Oft benötigt der Vermieter die Miete, um das Mietobjekt zu finanzieren. Natürlich sind für ihn ständig verspätete Mietzahlungen ärgerlich.

In einer derartigen Situation lohnt es sich sicherlich zunächst eine kurze Nachricht mit dem Hinweis, zu einem festgesetzten Zeitpunkt die Miete zu zahlen, an den Mieter zu schicken. Ist der Mieter generell solvent und hat nur kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten, dann könnte der Vermieter mit Ihm auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Dies sollte der Vermieter dokumentieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Reagiert der Mieter nicht auf die Nachrichten und zahlt wiederholt unpünktlich, ist der Vermieter berechtigt, ihn abzumahnen und zur pünktlichen Zahlung aufzufordern (§ 556b Abs. 1 BGB).

Wird die Miete weiterhin zu spät überwiesen, bleibt dem Vermieter in der Regel nur der Weg, eine ordentliche Kündigung auszusprechen (§ 573b Abs. 2). Hierbei muss er die Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten einhalten. In schweren Fällen könnte der Vermieter das Mietverhältnis wegen „Unzumutbarkeit“ sogar fristlos kündigen (§ 543 Abs. 1 BGB). Fristlos bedeutet mit einer Räumungsfrist von 10-14 Tagen. Wichtig ist es hierbei, dass der Vermieter die Formalitäten genau einhält. Hierfür muss er den Mieter vorab schriftlich abmahnen und zur pünktlichen Zahlung auffordern. Empfehlenswert ist es, dass der Mieter per Einschreiben abgemahnt wird, so kann der Vermieter sicherstellen, dass der Mieter die Abmahnung auch erhält.

Zieht der Mieter innerhalb der gesetzten Frist nicht aus, sollte Vermieter beim zuständigen Amtsgericht unverzüglich eine Räumungsklage einreichen.

Mieter zahlt unvollständig

Zahlt der Mieter wiederholt unvollständig, verletzt er schuldhaft und erheblich seine Mietzahlungspflicht. In diesem Fall sollte der Vermieter schnell reagieren. Wer zu lange wartet, lässt leicht einen erheblichen Mietrückstand entstehen. Offene Mietzahlungen können gerichtlich geltend gemacht werden. Empfehlenswert ist es dennoch, den Mieter schriftlich vorher auf den Verzug aufmerksam zu machen und ihm eine kurze Frist zur Nachzahlung zu setzen. Kommt die Zahlung nicht, folgt der nächste Schritt: Der Vermieter kann seinen Mietanspruch durch Zahlungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht durchsetzen. Zudem können dem Mieter auch die Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden.

Ferner kann die Verletzung der Mietzahlungspflicht eine außerordentliche und erst recht eine ordentliche fristgemäße Kündigung nach sich ziehen (BGH, Urteil v. 11.01.2006, VIII ZR 364/04). Wenn der Mieter entweder für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Mieten in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht, in Verzug ist, ermöglichen die §§ 543, 569 BGB dem Vermieter eine fristlose Kündigung. Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug gemäß §§ 543 Abs.2 S.1 Nr.3, 569 Abs.3 BGB setzt im Mietrecht keine vorherige Abmahnung des Mieters voraus.

Erreicht der Mietrückstand den für eine fristlose Kündigung erforderlichen Betrag von mindestens zwei Monatsmieten noch nicht, kommt unter Umständen eine ordentliche Kündigung des Mieters nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages wegen eines Mietrückstandes ist auch dann wirksam, wenn der Zahlungsrückstand eine Monatsmiete übersteigt und die Verzugsdauer mehr als einen Monat beträgt (BGH, Urteil v. 10.10.2012, VIII ZR 107/12). So ist in diesem Fall ein Mietrückstand ausreichend, der einen Betrag von einer Monatsmiete + 0,01 € beträgt.

Ordentliche Kündigung gem. 573 BGB bedarf ebenfalls keiner der Kündigung vorausgehenden Abmahnung. Allerdings besteht häufig das vorrangige Interesse des Vermieters gar nicht darin, das Mietverhältnis zu beenden, sondern die Mietzahlung zu erhalten. Auch wenn eine vorherige Abmahnung des Mieters nicht immer erforderlich ist, sollte der Vermieter diese trotzdem aussprechen, um die Bereitschaft des Mieters zur Zahlung zu fördern.




Quelle:
letzte Änderung A.W. am 28.02.2023
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Wavebreakmedia ltd.

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Excel-Tool: Steuerberechnungsprogramm für Immobilienanlage

Unbenannt.png
Das Excel-Tool ist auf seiner Art und Weise einzigartig aufgebaut. Das bedeutet Sie müssen lediglich nur die grüne Eingabefelder mit Werten ausfüllen, dabei werden automatisch die Ergebnisfelder ausgewertet.
Preis: 18,- EUR   Mehr Informationen >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Buchhalter (m/w/d)
Die Immobiliengesellschaft von vinzenzmurr, die BVG Verwaltung GmbH & Co. KG, betreut einen umfangreichen Immobilienbestand mit Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie einige gewerbliche WEG-Einheiten überwiegend im Herzen von München. Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Das Familienunternehmen Hedtke ist das modernste Mobilitätszentrum der Rhein-Main-Region für die Premiummarken Volvo, Jaguar Land Rover und LEVC. Dabei garantieren erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter und die Servicekultur eines Familienunternehmens auch seit vielen Jahren höchste Kundenzufrie... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Junior Accounting Specialist (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Unser kaufmännisches Team steuert unser Business mit Leidenschaft für Planung, kreative Lösungen und Innovationen. Werden Sie Teil unseres vielseitigen und engagierten Teams und meistern Sie mit uns gemeinsam täglich neue Heraus­forderungen. Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) – Kreditoren und Debitoren
Die Vogel Group ist ein inhaber­geführtes mittel­ständisches Familien­unternehmen der Automobil­industrie. Für namhafte Kunden fertigen wir hoch­wertige Kunststoff­komponenten und Spritz­guss­formen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Renditeberechnung Ferienimmobilie - Vermietung 

Rendite - Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung.png1.png
Mit diesem hilfreichen Excel-Tool können Sie schnell und einfach die Rentabilität einer gewerblichen Vermietung Ihrer Ferienimmobilie berechnen und Investitionsentscheidungen treffen. Zusätzlich wird automatisch ein Restschuldplan erstellt. Mehr Informationen >>

Investitionsberechnung für Immobilien

Sie möchten Erkenntnisse gewinnen, ob eine Immobilie eine Investition wert ist? Dieses Excel-Tool beinhaltet Berechnungen zu den Kennzahlen der Rendite einer Immobilie, Kredit-Annuität und der Einkommenssteuer. Mehr Informationen >>

Residualwertberechnung für Immobilien-Anlage

Residualbewertung.png
Mit dem Excel-Tool der Residualwertberechnung können Sie den Preis eines Grundstücks als Restwert in einem Abzugsverfahren berechnen. Aus der Preisobergrenze wird ermittelt, inwiefern sich eine Investition noch rentiert. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung