Was dürfen Mieter im Treppenhaus und im Hausflur abstellen?

Anna Werner
Eigentümer großer Wohnanlagen kennen häufig das Problem: in den Hausfluren und Treppenhäusern werden diverse Gegenstände abgestellt. Kinderwagen, Schuhregale, Spielzeug und Pflanzen, Fahrräder und manchmal auch die Mülltüten: Manche Mieter stellen eine Vielzahl an Dingen in Hausfluren ab. Doch nicht alles, was die Bewohner in den Gemeinschaftsräumen stellen, darf dort stehen bleiben. Was darf man im Hausflur abstellen – was nicht? Lesen Sie hier!

Treppenhäuser und Hausfluren dürfen nicht versperrt sein

Treppenhäuser und Hausfluren gehören zur Mietsache und stehen als Gemeinschaftsfläche allen Bewohnern zur Verfügung. Dennoch hat man bei derer Nutzung keine freie Hand. Denn sie dienen im Notfall als Flucht- und Rettungswege, die auf keinen Fall zugestellt werden dürfen, um den Einsatz von Feuerwehr und Notärzten im Notfall nicht zu erschweren (LG Hamburg, Urteil v. 7.05.2015, 333 S 11/15). Je nach Bundesland gelten zwar unterschiedliche Mindestbreiten für den Rettungs- und Fluchtweg, meistens ist jedoch mindestens ein Meter Breite bei Mehrfamilienwohnhäusern vorgeschrieben.

Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass die Fluchtwege im Notfall allen Bewohnern, aber auch den Rettern uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Daher können Vermieter in der Hausordnung bestimmen, dass im Treppenhaus keine Gegenstände abgestellt werden dürfen. Solche Beschränkungen gelten jedoch nicht für Gehhilfen wie einen Rollator oder einen Rollstuhl für alte und behinderte Menschen (LG Hannover, Urteil v. 17.10.2005, 20 S 39/05). Das Abstellen von Gehhilfen darf der Vermieter grundsätzlich nicht untersagen. Gehbehinderte Menschen dürfen ihre Gehhilfen zusammengeklappt im Hausflur an einem geeigneten Platz stehen lassen – vorausgesetzt, Nachbarn werden dadurch nicht gestört.

Allerdings darf das Abstellen von Gehhilfen nicht zu einer Unfallgefahr für Mitbewohner oder Besucher des Hauses werden, wenn zum Beispiel ein Gehweg dadurch zu eng wird. Zudem darf damit kein Fluchtweg oder der Zugang zum Briefkasten verstellt werden (LG Hannover, Urteil v. 17.10.2005, 20 S 39/05).


Welche Regeln gelten im Hausflur?

Obwohl es zahlreiche Gerichtsurteile zu diesem Thema gibt, lassen sich keine allgemeingültige Regeln aufstellen. Der Grund besteht darin, dass jeder Hausflur und jedes Treppenhaus einzigartig sind und Besonderheiten aufweisen (besonders eng oder es ist ein Fahrstuhl im Gebäude vorhanden) und deswegen muss jeder Fall individuell betrachtet werden. Orientierung geben dennoch eine Reihe von Gerichtsurteilen:

Darf ein Kinderwagen im Hausflur stehen?

Das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur oder Treppenhaus gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und ist daher zulässig, wenn es dort genug Platz gibt. Allerdings darf es dadurch nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen für die anderen Hausbewohner kommen.

Dies gilt laut Bundesgerichtshof und Amtsgericht Aachen auch dann, wenn der Mietvertrag eine Verbotsklausel enthält (BGH, Urteil v. 10.11.2006, V ZR 46/06; AG Aachen, Urteil v. 30.11.2007, 84 C 512/07). Ist das Abstellen des Kinderwagens durch eine Klausel im Mietvertrag ausdrücklich verboten, die vom Mieter per Unterschrift anerkannt wurde, kann dies unwirksam sein (AG Düsseldorf, Urteil v. 27.03.2013, 22 C 15963/12; AG Hagen, Urteil v. 09.11.1983, 9 C 217/83). Dies gilt vor allem, wenn es den Eltern nicht zuzumuten ist, den Kinderwagen jedes Mal nach der Benutzung mehrere Stockwerke hoch und runter zu tragen. Jedoch könnte der Vermieter das Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus oder Hausflur verbieten, wenn im Haus ein Aufzug vorhanden ist und der Mieter den Wagen problemlos mit in die Wohnung nehmen könnte.

Darüber hinaus gilt die Erlaubnis den Kinderwagen im Treppenhaus oder Hausflur abzustellen nur für die Hausbewohner. Die Besucher müssen den Wagen in die Wohnung tragen (Amtsgericht Winsen, Urteil v. 28.04.1999, 16 C 602/99).

Schuhe, Schuhschränke, Pflanzen und Garderoben

Das Abstellen von Schuhen vor der Wohnungstür ist in der Regel verboten. Eine Ausnahme gibt es jedoch, wenn es draußen regnet oder schneit. Nasse Schuhe dürfen dann vorübergehend vor der Tür auf dem Abstreifer abgestellt werden (OLG Hamm, Urteil v. 20.04.1988, 15 W 168/88). Das Abstellen der Schuhe generell zu verbieten ist jedoch unverhältnismäßig und daher unzulässig (AG Lünen, Urteil v. 07.09.2001, 22 II 264/00).

Schuhschränke und Garderoben gehören in der Regel auch nicht ins Treppenhaus, da die Möbel im Falle eines Brandes den Durchgang für Bewohner, Sanitätern und Feuerwehr erschweren könnten (OLG München, Beschluss v. 15.03.2006, 34 Wx 160/05). Vermieter müssen Schuhschränke und Garderoben im Flur auch dann nicht dulden, wenn der Rettungsweg breit genug ist. Nur bei ausreichend Platz für den Flucht- und Rettungsweg und einer Genehmigung vom Vermieter kann ein kleiner Schuhschrank im Treppenhaus erlaubt sein, soweit die Mitbewohner nicht beeinträchtigt werden. (AG Köln, Urteil v. 15.02. 2001, 222 C 426/00).

Ähnliches gilt für Blumentöpfe, Regale und Schirmständer (AG Münster, Urteil v. 31.07.2008, 38 C 1858/08).

Fahrräder gehören nicht in den Hausflur

Fahrräder dürfen in der Regel nicht im Hausflur stehen, auch nicht kurzfristig (AG Hannover, Beschluss v. 27.12.2005, 71 II 547/05). Dieses Verbot gilt ebenfalls für Besucher.

Fahrräder sind Transportmittel und gehören in den Hof, in den Keller des Fahrradbesitzers oder sogar in die Wohnung (AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 12.12.2005, 6 C 430/05). Manche Vermieter haben auch bestimmte Stellfläche dafür vorgesehen. Ist im Haus eine Abstellmöglichkeit vorhanden, beispielsweise ein Fahrradkeller, und enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung eine Bestimmung, dass Fahrräder dort abzustellen sind, müssen sich die Hausbewohner auch daranhalten. In diesem Fall dürfen meist auch nicht in der Wohnung abgestellt werden. Gibt es im Haus keine dafür vorgesehene Fläche, darf ein Rad ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung mitgenommen werden (AG Münster, Urteil v. 2.06.1993, 7 C 127/93).

Wenn im Treppenhaus sehr viel Platz vorhanden ist und die Fluchtwege sowie Zugänge zu Briefkästen frei bleiben, kann das Fahrrad mit Erlaubnis des Vermieters auch im Hausflur abgestellt werden.




letzte Änderung A.W. am 03.03.2023
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / Randolf Berold

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 24,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Excel-Tool: Paket für Hausverwalter

Unbenannt.png
Dieses umfangreiche Excel-Tool ist empfehlenswert für jeden Immobilienbesitzer im Privatbereich, aber auch insbesondere jedes Immobilienunternehmen, Makler, Banken usw. für den Geschäftsbereich. Das Paket beinhaltet unter anderem Vorlagen zu Nebenkostenabrechnung Eigentumswohnung, Rendite und weitere nützliche Berechnungen.
Preis: 49,-EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de
Neu! Ihre Werbung hier. Jetzt Banner oder Tipp-Anzeige auf Klick-Basis buchen. Weitere Infos hier >>

Stellenanzeigen

SENIOR REFERENT* BILANZIELLE GRUNDSATZFRAGEN
Unsere Abteilungen Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Steuern sind eng miteinander verzahnt. Wir steuern den nationalen und internationalen Zahlungsstrom, managen finanzwirtschaftliche Risiken und bilden Schnittstellen zu Banken und dem Kapitalmarkt. Dabei behalten wir unsere wirtschaftlic... Mehr Infos >>

Buchhalter/in / Steuerfachangestellte/r (m/w/d)
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) ist das starke Bündnis der pharmazeutischen Industrie und vertritt die gesamte Branche in Deutschland und Europa. Wir sorgen für einen starken Pharmastandort in der globalisierten Welt. Dafür gestalten wir die Rahmenbedingungen ... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte(r) oder Buchhalter(in) Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Bei Fahrrad-XXL Kalker erlebst Du die ganze Vielfalt der Fahrradwelt. Mit über 100 Jahren Erfahrung bieten wir Dir, als traditionsreiches Familienunternehmen, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten, Fachkompetenz und ein einzigartiges Arbeitsklima. Unser qualifiziertes und sportbegeistertes Team ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

KIS-Immobilien-Formularpaket (IMF 1.2)

Das Excel-Vorlagen-Paket „Immobilien-Formularpaket“ bietet 20 Formular- bzw. Berechnungsblätter für die Immobilienverwaltung. Ausgehend von einer Übersicht können diese Hilfsmittel über Buttons aufgerufen werden. Je nach Art des Formulars ist es mit nützlichen Berechnungs- und Archivierungsfunktionen ausgestattet.  
Mehr Informationen >>

Finance & Controlling Model zur Verwaltung von Eigentumswohnungen in Excel

Mit dem auf Excel basierenden Finance & Controlling Model erwerben Sie ein umfangreiches Tool zur Verwaltung aller Aspekte Ihrer Eigentumswohnung, nebst Kapitaldienstrechner und weiteren vielfältigen Funktionen.
Gleichfalls eignet sich das Tool zur Berechnung der Rendite/Wirtschaftlichkeit.
Mehr Informationen >>

PLC Immobilien Bewertung

PantherMedia_maxxyustas_240x180.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!  Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 24,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>