Die Mietminderung: Bedingungen, Regeln und Tipps

Ulf Matzen
Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Miete kürzen, also mindern. Nach § 536 BGB können sie dies tun, wenn die Wohnung bei der Übergabe an den Mieter einen Mangel hatte, der ihre Nutzbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck beeinträchtigt und ebenso, wenn ein solcher Mangel erst während der Mietzeit entsteht. Die Mietminderung ist als Druckmittel zur Mängelbeseitigung gedacht und darf nur so lange dauern, bis der Mangel behoben ist.

Von einem Sachmangel der Mietwohnung spricht man, wenn deren Nutzbarkeit zum Wohnen dadurch beeinträchtigt ist. Ein Mangel kann beispielsweise eine dauernde Lärmbelästigung sein, erheblicher Schimmelbefall oder eine defekte Heizung im Winter ebenso wie zugige Fenster. Ein anderer Fall des Sachmangels ist das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Wenn Sie als Vermieter zum Beispiel Ihrem Mieter versprechen, dass Sie eine neue Küche einbauen, dies aber nicht passiert, liegt ebenfalls ein Wohnungsmangel vor.

Eine Wohnung kann aber nicht nur sachliche Mängel haben, sondern auch rechtliche Mängel. Dies ist der Fall, wenn jemand anders ein Recht an der Wohnung geltend macht. Beispiele:
  • Der Vormieter erkennt eine Kündigung nicht an und zieht nicht aus.
  • Ein Untermieter des Vormieters weigert sich, die Wohnung zu verlassen.
  • Der Vermieter hat die Wohnung doppelt vermietet.

Auch in solchen Fällen ist keine vertragsgemäße Nutzung möglich, und der Mieter kann einen Anspruch auf Mietminderung haben.

Es ist dabei meist nicht relevant, ob der Vermieter an dem Mangel schuld ist. Es geht allein um die Einschränkung der Nutzbarkeit der Wohnung. Grundsätzlich kann sogar Baulärm vom Nachbargrundstück Ihre Mieter zu einer Mietminderung berechtigen. Gerade bei Lärm prüfen die Gerichte jedoch immer auch, ob dieser ortsüblich und deshalb hinzunehmen ist. Dies ist zum Beispiel bei Verkehrslärm oft der Fall, insbesondere, wenn schon beim Einzug des Mieters mit diesem zu rechnen war.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Möglichkeiten einer Mietminderung für Umgebungslärm 2015 deutlich eingeschränkt. Danach gilt:
  • Für Kinderlärm besteht laut Bundesimmissionsschutzgesetz ein Toleranzgebot. Er gilt nicht als schädliche Umwelteinwirkung und kann in der Regel weder im Verhältnis unter Grundstücksnachbarn Unterlassungsansprüche begründen, noch kann er eine Mietminderung begründen.
  • Lärm vom Nachbargrundstück kann nur dann zu einer Mietminderung führen, wenn der Vermieter selbst entsprechende Unterlassungsansprüche hat, um dagegen vorzugehen.

In dem Fall ging es um einen während des Mietverhältnisses errichteten Bolzplatz nebenan [1].

Auch in einem neueren Urteil hat der Bundesgerichtshof betont, dass Mieter bei sogenannten Umfeldmängeln - also Mängeln aus der Umgebung des Mietgrundstücks, für die der Vermieter nichts kann - nicht generell einen Anspruch auf Mietminderung haben. Man könne hier nicht von einer stillschweigenden Beschaffenheitsvereinbarung ausgehen, nach der zum Beispiel eine Straße immer so ruhig bleiben müsse, wie sie beim Einzug gewesen sei. Ein Sachmangel der Mietwohnung liege in solchen Fällen nur dann vor, wenn auch der Vermieter einen Abwehranspruch gegen die (meist Lärm-) Immissionen von außen habe. Ein solcher Anspruch komme nicht in Betracht, wenn die Beeinträchtigung zum Beispiel ortsüblich oder unwesentlich sei [2].


Wohnungsmangel muss erheblich sein

Natürlich gibt es trotzdem Fälle im Mehrfamilienhaus, in denen Mieter sich von Kinderlärm aus der Nachbarwohnung gestört fühlen. Hier werden den Mietern zum Teil Ansprüche zugestanden, wenn extremer Kinderlärm den Rahmen einer normalen Wohnnutzung übersteigt. Dann kann auch eine Mietminderung berechtigt sein [3]. Das Landgericht Berlin wies die Klage einer Mieterin jedoch ab, da der Kinderlärm diese Voraussetzungen nicht erfüllte.

Ein Mangel muss "erheblich" sein, um Minderungsansprüche zu stellen. Bagatellschäden wie ein tropfender Wasserhahn berechtigen den Mieter also nicht zur Minderung. Ebenso nicht Schäden, die nur eine rein optische Beeinträchtigung darstellen (zum Beispiel Kondenswasserflecken auf einem Parkettboden [4]). Natürlich gibt es dazu unterschiedlichste Gerichtsurteile. Vor Gericht werden auch die Höhe der Miete und das Alter des Hauses berücksichtigt, denn bei einem Altbau kann kein Neubaustandard verlangt werden.

Weiß der Mieter beim Einzug von dem Mangel, kann er keine Minderung geltend machen. Auch dann nicht, wenn ihm der Mangel nur durch eigene grobe Fahrlässigkeit verborgen geblieben ist. Soll heißen: Wenn er die Wohnung gründlich besichtigt und den offensichtlichen, für jeden Laien erkennbaren Mangel nicht erkannt hat. Ausnahme: Sie haben ihm den Mangel arglistig verschwiegen. Allerdings kann der Mieter die Wohnung annehmen und sich dabei sein Recht auf Mietminderung wegen eines konkreten Mangels vorbehalten. Geregelt ist dies in § 536b BGB.

Wenn der Mieter den Mangel selbst verschuldet hat, kann er ebenfalls keine Mietminderung geltend machen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dabei ging es um einen Mieter, der seine Stromrechnung nicht bezahlt hatte. Es kam zur Versorgungssperre durch den Stromanbieter. Nach Zahlung wurde diese aufgehoben und eine Gebühr für Sperrung und Entsperrung berechnet. Als diese vom Mieter nicht bezahlt wurde, ergriff der Stromversorger drastische Maßnahmen und deinstallierte den Zähler. Die fehlende Stromversorgung sah der Mieter nun als Wohnungsmangel an und minderte die Miete – vergeblich [5].

Mietminderung erst nach Mängelanzeige an Vermieter

Eine wichtige Voraussetzung für eine Mietminderung ist die Mängelanzeige an den Vermieter. Die Mietminderung hat nicht den Sinn, dass der Mieter Geld spart, sondern stellt ein Druckmittel gegen den Vermieter dar, damit dieser zügig den Mangel beseitigt. Dies kann er aber nicht tun, wenn er gar nichts davon weiß. Daher muss der Mieter nach § 536c BGB einen auftretenden Wohnungsmangel dem Vermieter unverzüglich melden. Unterlässt er dies, kann er sich schadensersatzpflichtig machen, wenn durch die fehlende Mängelbeseitigung der Schaden größer wird. In der Praxis kommt dies häufig bei Feuchtigkeits- und Schimmelproblemen vor, deren Folgen gerne unterschätzt werden.

Kommt es zu dem Mangel durch eine energetische Modernisierung des Gebäudes (z. B. Baulärm, Schmutz, Gerüste vor den Fenstern) kann der Mieter für die ersten drei Monate der Beeinträchtigung keine Mietminderung geltend machen. Es muss bei den Arbeiten um bauliche Veränderungen gehen, "durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird" (§ 555d Nr. 1 BGB).

Üblicherweise setzt der Mieter dem Vermieter bei Auftreten eines Mangels eine Frist, um diesen zu beseitigen. Dabei muss es sich laut Gesetz um eine "angemessene" Frist handeln. Es ist zum Beispiel recht unrealistisch anzunehmen, dass Sie einen Wasserschaden im Keller innerhalb von 48 Stunden in Ordnung bringen können. Sie müssen einen vernünftigen Zeitraum haben, um den Schaden zu sichten, einen Kostenvoranschlag einzuholen und Handwerker zu beauftragen. Wie lang dieser Zeitraum ist, richtet sich auch nach der Schwere und Dringlichkeit des Mangels. Ein Heizungsausfall im Winter etwa verträgt kein Zögern.

Die Höhe der Mietminderung ist immer wieder ein Streitpunkt. Für Mieter besteht hier die Gefahr, dass sie die Miete um einen zu hohen Betrag mindern. In diesem Fall entsteht ein Mietrückstand, der bei Erreichen bestimmter Beträge ein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann, genauer bei Erreichen eines Rückstands von zwei Nettomonatsmieten oder einem Rückstand mit einem erheblichen Teil der Miete an zwei aufeinander folgenden Terminen (siehe Abschnitt zur fristlosen Kündigung).

Zwar finden sich im Netz immer wieder sogenannte Mietminderungstabellen, diese geben aber nur Einzelfallentscheidungen von Gerichten wieder, deren nähere Umstände regelmäßig aus Kürzungsgründen nicht erwähnt werden. Sie sind also nur als Beispiele zu verstehen und Ihr zuständiges Gericht kann durchaus anders entscheiden. In besonderen Fällen ist auch eine Mietminderung auf null möglich. Bei einem Heizungsausfall während der Heizperiode wurde von Gerichten mehrfach eine Minderung um 70 oder 75 Prozent für gerechtfertigt gehalten [6]. Ein Heizungsausfall im Sommer berechtigt nicht zur Mietminderung, anders kann es wieder sein, wenn es deshalb auch kein warmes Wasser gibt.

Nicht wirksam ist ein vertraglicher Ausschluss der Mietminderung (§ 536 Abs. 4 BGB). Auf kreative vertragliche Regelungen, nach denen beispielsweise die Heizungsanlage nur zu bestimmten Tageszeiten heißes Wasser zum Duschen produziert, kann und sollte man daher verzichten.

 
Fußnoten:

[1] BGH, Urteil vom 29.04.2015, Az. VIII ZR 197/14
[2] BGH, Urteil vom 24.11.2021, Az. VIII ZR 258/19
[3] LG Berlin, Urteil vom 05.09.2016, Az. 67 S 41/16
[4] AG München, Urteil vom 20.04.2012, Az. 474 C 2793/12
[5] BGH, Urteil vom 15.12.2010, Az. VIII ZR 113/10
[6] AG Charlottenburg, Urteil vom 07.07.2013, Az. 216 C 7/13




letzte Änderung U.M. am 23.03.2023
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter  

Neben aktuellen News aus dem Bereich Hausverwaltung und Immobilienmanagement und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Controlling

Excel-Tool_152x89px.jpgWir setzen für Sie den Rotstift an, sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Controlling über 30% im Vergleich zum Einzelkauf. Die wichtigsten Controlling-Vorlagen in einem Paket (Planung, Bilanzanalyse, Investitionsrechnung, ...). Das Controllingpaket umfasst 6 Excel-Tools für Ihre Arbeit! mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) für Buchhaltung und Rechnungswesen
Für den Landesverband suchen wir ab dem 01.01.2025 einen Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) für Buchhaltung und Rechnungs­wesen. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeit­stelle im Umfang von 25 Wochen­stunden. Die Anstellung erfolgt zentral bei der Bremischen Evangelischen Kirche. Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Die Immobiliengesellschaft von vinzenzmurr, die BVG Verwaltung GmbH & Co. KG, betreut einen umfangreichen Immobilienbestand mit Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie einige gewerbliche WEG-Einheiten überwiegend im Herzen von München. Mehr Infos >>

Bürokaufmann (all genders)
Wir suchen eine(n) engagierte(n) Assistent:in der Finanzbuchhaltung (m/w/d), um unser Team bei you zu verstärken. Diese Position spielt eine zentrale Rolle in unserer Finanzabteilung und ist verantwortlich für die Bearbeitung und Verbuchung von Rechnungen sowie die Betreuu... Mehr Infos >>

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Das Familienunternehmen Hedtke ist das modernste Mobilitätszentrum der Rhein-Main-Region für die Premiummarken Volvo, Jaguar Land Rover und LEVC. Dabei garantieren erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter und die Servicekultur eines Familienunternehmens auch seit vielen Jahren höchste Kundenzufrie... Mehr Infos >>

Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagen­buchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien und Naturflächen. Für diese verantwortungs­vollen Aufgaben brauchen wir innovative Köpfe, die nach... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (all genders)
Wir sind führender Hersteller exklusiver und individueller Verpackungs­lösungen für die Marken­artikel­industrie im hoch­wertigen Konsum- und Luxus­güter­bereich. Seit Jahr­zehnten begeistern wir unsere anspruchs­vollen Kunden mit Kreativität, ausgefeilten Techniken und höchster Qualität. In eige... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung in Vollzeit (m/w/d)
Für unsere Abteilung Finanzen / Controlling suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit einen abschlusssicheren Buchhalter (m/w/d) in zentraler Lage in Wiesbaden. Sie übernehmen nach einer gründlichen Einarbeitung gemeinsam mit den Mitarbeitern aus unserem Buchhaltungsteam alle r... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Nebenkostenabrechnung einer Eigentumswohnung

Bild 1-Tool Muster-BK.png
Mit diesem  Excel-Tool können könne Sie in der vorgefertigten Tabelle alle Eigenschaften des vermieteten Objekts eintragen. Die Tabelle beinhaltet Rahmenfelder der Umlegbaren Betriebskosten, Nebenkostenanpassung, Steuerelemente und eine Briefvorlage für den Mieter.
Preis: 19,- EUR  mehr Informationen>>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung

Rendite - Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung.png
Mit dem Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung können Sie die Rendite berechnen. Es müssen lediglich die grünen Eingabefelder mit Werten ausgefüllt werden, dabei werden automatisch die Ergebniswerte berechnet. Mehr Informationen >>

Persönliche Finanzen inkl. Kreditrechner

Checkliste1 (1).png1.png
Sie möchten wissen welche finanziellen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um sich ein Haus oder etwas anderes zu finanzieren? Die Excel Checkliste unterstützt Sie in insgesamt 8 detaillierten Checklisten bei Ihrem Vorhaben. Mehr Informationen >>

Paket für Hausverwalter

Unternehmens- Planung leicht gemacht!
Dieses Excel-Tool ist empfehlenswert für jeden Immobilienbesitzer, aber auch insbesondere für jedes Immobilienunternehmen. Das Paket beinhaltet unter anderem Vorlagen zu Nebenkostenabrechnung, Rendite und weitere nützliche Berechnungen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

PLC Immobilien-Bewertung 

Haus-Geld-Muenzen-Hand_pm_tobs-lindner-gmx-de_B240576902_290px.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!

Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.  Zum Shop >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung