Gartennutzung: Rechte und Pflichten des Mieters

Anna Werner
Einfamilienhäuser oder Mietwohnungen mit Garten bzw. einem Gartenanteil sind auf dem Immobilienmarkt besonders attraktiv und erfreuen sich bei Mietern großer Beliebtheit. Allerdings ist die Gartennutzung bei gemieteten Immobilien nicht immer klar geregelt und daher gibt es häufig Anlass zum Streit zwischen Mietern und Vermietern. Wann darf der Mieter den Garten nutzen? Was darf man als Mieter im Garten? Und wie müssen Mieter den mitgemieteten Garten pflegen? Vermieter1x1 erklärt, welche Rechte und Pflichten Mieter haben.

Wann dürfen Mieter den Garten nutzen?

Ein Garten darf dann genutzt werden, wenn die Nutzung eines Gartens im Mietvertrag festgelegt worden ist. Grundsätzlich unterscheiden sich die Möglichkeiten der Gartennutzung des Mieters je nachdem, ob man in einem Einfamilienhaus oder einem Mehrfamilienhaus wohnt. Wird ein Einfamilienhaus angemietet, ist der dazugehörige Garten komplett mit angemietet, und zwar der gesamte Garten, solange im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist (OLG Köln, Urteil v. 05.11.1993, 19 U 132/93).

Möchte der Vermieter einen Teil des Gartens selbst nutzen, muss er dies ausdrücklich vertraglich festhalten. Nachträglich kann der Vermieter einen Gartenteil nicht isoliert kündigen, sondern nur den gesamten Garten und nur zusammen mit der Wohnung, weil der Garten ein Bestandteil der Mietsache ist.

Bei Mehrfamilienhäusern dagegen gilt der Garten erst dann mitvermietet, wenn dies ausdrücklich so vereinbart wurde. Eine entsprechende Erlaubnis wird in der Regel im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten. Es ist jedoch auch möglich, wenn der Vermieter die Gartennutzung mündlich erlaubt. In diesem Fall kann der Vermieter diese aber jederzeit widerrufen (KG Berlin, Urteil v. 14.12.2006, 8 U 83/06).


Was dürfen Mieter bei Gartennutzung?

Ist der ganze Garten mitvermietet, kann der Mieter den Garten so gestalten, wie er möchte. Er kann beispielsweise eine Blumenwiese oder Rasenfläche anlegen (LG Köln, Urteil v. 21.10.2010, 1 S 119/09). Das Ausreißen von Sträuchern und Bäumen, die der Vermieter gepflanzt hat, ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt. Selbst gepflanzte Büsche und Bäume darf der Mieter aber ohne weiteres entfernen. Befinden sich in dem Mietgarten Obstbäume oder Beerensträucher, darf der Mieter in der Regel auch Obst und Früchte ernten, insbesondere wenn er sich um die Gartenpflege kümmern muss (AG Leverkusen, Urteil v. 14.12.1993, 28 C 277/93).

Zudem darf der Mieter Gegenstände aufstellen, die nicht fest mit dem Grund und Boden verbunden werden, z. B. Schaukel, Hundehütten, Sandkasten, Klettergerüstgerüst (AG Kerpen, Urteil v. 15.01.2002, 20 C 443/01) sowie Spielhaus für Kinder (AG Flensburg, Urteil v. 08.04.2016, 69 C 41/15). Möchte der Mieter die Gegenstände aufstellen, die zusätzliche bauliche Maßnahmen erfordern, muss dies vorab vom Vermieter genehmigt werden. Bauliche Veränderungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie vom Vermieter genehmigt wurden.

Die Errichtung eines Garten- bzw. Gerätehauses muss ebenso vom Vermieter erlaubt werden, da es nicht zur vertraglich vereinbarten Nutzung des Gartens gehört und bedarf der Erlaubnis des Vermieters (AG Brühl, Urteil v. 07.03.1989, 2a C 710/88). Allerdings besteht nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Verpflichtung des Mieters, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen (LG Lübeck, Urteil v. 24.11.1992, 14 S 61/92, LG Detmold, Urteil v. 26.03. 2014, 10 S 218/12).

Steht der Garten mehreren Mietern gemeinsam zur Verfügung, müssen die Mieter alle Fragen bezüglich der Gartengestaltung neben der Absprache mit dem Vermieter grundsätzlich auch untereinander klären. Möchte ein Mieter beispielerweise Spielgeräte im Gemeinschaftsgarten aufstellen, müssen alle Mietparteien damit einverstanden sein.

Einzelne Mieter haben kein Recht, einen Teil des Gartens für sich abzugrenzen. Gegebenenfalls kann auch der Vermieter Regeln für die Nutzung des Gemeinschaftsgartens aufstellen (LG Berlin, Urteil v. 27.01.2006,  63 S 287/05). So, z.B. ob das Grillen oder Musikhören im Garten gestattet ist und wo Wäsche aufgehängt werden darf.

Wer muss den Garten pflegen?

Bei einem Einfamilienhaus ist normalerweise der Mieter für die Gartenpflege verantwortlich, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Im Mehrfamilienhaus ist die Hausgartenpflege grundsätzlich die Sache des Vermieters. Erledigt der Vermieter selbst oder ein Beauftragter die Gartenarbeiten, können die Kosten, die durch die Pflege des Gartens entstehen, über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter anteilig abgewälzt werden.

Allerdings kann der Vermieter vertraglich in wirksamer Weise diese Aufgabe den Mietern übertragen. Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Entweder muss der Wohnungsmieter die Kosten der Gartenpflege als Nebenkosten zahlen, oder er ist zur eigenständigen Durchführung der Gartenpflegearbeiten verpflichtet.

Wie müssen Mieter den mitgemieteten Garten pflegen?

Hat der Mieter die Gartenpflege übernommen, muss er nur einfache Pflegearbeiten leisten (LG Siegen, Urteil v. 13.09.1990, 3 S 211/90). Das sind Arbeiten, die weder besondere Fachkenntnisse noch besonderen Zeit- oder Kostenaufwand des Mieters erfordern. Dazu gehört Rasenmähen, Unkrautjäten, oder Beseitigung von Laub, sowie das Umgraben von Beeten (OLG Düsseldorf, Urteil v. 7. 10, 2004, I - 10 U 70/04. Darüberhinausgehende Arbeiten, wie das Düngen von Pflanzen, Beschneiden von Bäumen und Büschen, das Nachsähen des Rasens sowie das Säubern eines Teiches ist die Sache des Vermieters.

Sind die Gartenarbeiten dem Mieter vertraglich übertragen worden, kann er Art, Umfang und Häufigkeit der Gartenpflege selbst bestimmen. Der Vermieter darf dem Mieter keine konkreten Vorgaben machen, in welchen Zeitabständen die Hecken zu schneiden sind oder der Rasen zu mähen ist. Das gilt auch dann, wenn der Mieter völlig andere Vorstellungen von Gartenpflege hat (OLG Düsseldorf, Urteil v. 7.10.2004, 1 - 10 U 70/04). Mieter darf nach eigenem Ermessen pflegen, solange der Garten nicht zu verwahrlosen droht.




letzte Änderung A.W. am 24.02.2023
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / Wavebreakmedia ltd

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Sachbearbeiter*in Kreditorenbuchhaltung mit Schwerpunkt Steuerrecht
Wir bieten Ihnen einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz und die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Bereichen in einem spannenden, zukunftsorientierten Hochschulumfeld. Ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung wird seitens der HAWK durch unterschiedliche interne und externe Angebote gef... Mehr Infos >>

Abteilungsleiter Betriebswirtschaft (w/m/d)
Als kommunaler Dienstleister und größtes Unternehmen der Wasserwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern kümmern wir uns für etwa 270.000 Menschen sowie Unternehmen um den gesamten Wasserkreislauf – von der Trinkwasserversorgung bis zur Abwasserreinigung. Dafür engagieren sich bei Nordwasser täglich r... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung für die Bezirkshauptkasse
Der Bereich Finanzen, Liegenschaften und Umwelt sucht Sie als Ver­stärkung für das Team. Sie haben Lust, die Zukunft der Bezirks­hauptkasse aktiv mitzu­gestalten, und haben Freude am Um­gang mit Menschen und Zahlen? Dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Stelle. Kommen Sie zu uns. Gemein­sa... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung
Sie sind auf der Suche nach einem Arbeitgeber, der Ihnen vielfältige berufliche Perspektiven und Vorteile bietet? Dann sind Sie bei den Knappschaft Kliniken genau richtig. Ganz egal, an welchem unserer Standorte oder in welchem Beruf Sie einsteigen: Bei uns erwarten Sie eine partnerschaftliche un... Mehr Infos >>

Steuerexperte (m/w/d) im Bereich CFO
Als Referent Besteuerung und Governance tragen sie maßgeblich zu der Sicherstellung der Einhaltung steuerrelevanter Prozesse in einer innerdeutschen Holdingstruktur bei. Ihre Rolle umfasst auch die Mitarbeit und teilweise Verantwortung bei steuerlich getriebenen Projekten sowie die Begleitung von... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Abteilungsleiter Betriebswirtschaft (w/m/d)
Als kommunaler Dienstleister und größtes Unternehmen der Wasserwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern kümmern wir uns für etwa 270.000 Menschen sowie Unternehmen um den gesamten Wasserkreislauf – von der Trinkwasserversorgung bis zur Abwasserreinigung. Dafür engagieren sich bei Nordwasser täglich r... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Nebenkostenabrechnung einer Eigentumswohnung

Bild 1-Tool Muster-BK.png
Mit diesem  Excel-Tool können könne Sie in der vorgefertigten Tabelle alle Eigenschaften des vermieteten Objekts eintragen. Die Tabelle beinhaltet Rahmenfelder der Umlegbaren Betriebskosten, Nebenkostenanpassung, Steuerelemente und eine Briefvorlage für den Mieter.
Preis: 19,- EUR  mehr Informationen>>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd.jpgmonatliche Deckungsbeitragsrechnung mit Excel

Mit diesem Excel-Tool werden in den Tabellenblättern DB KTR X pro Kostenträger über die Absatzmenge, den Verkaufspreis und die variablen Stückkosten die monatlichen Erlöse und Deckungsbeiträge ermittelt. Grundsätzlich versteht man unter einer Deckungsbeitragsrechnung ein speziell ausgestaltetes Teilkostenrechnungssystem, welches dazu dient, den Überschuss Ihrer Erlöse über bestimmte Teilkosten als Deckungsbeitrag auszuweisen.
Mehr Informationen >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Mehr Informationen >>

Excel-Tool: RS Bilanzanalyse (Kennzahlen Berechnung) 

Mit diesem Excel-Tools erhalten Sie ein umfangreiches Tool zur Berechnung der wichtigsten branchenunabhängigen Kennzahlen aus Bilanz und GuV. Neben den Kennzahlen, die mit Erläuterungen versehen sind, werden die G+V und Bilanz in 5 Jahres-Übersicht dargestellt und automatisch eine Kapitalflussrechnung erstellt.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung