Berufsausübung in der Mietwohnung: Was ist zulässig?

Ulf Matzen
Nicht nur seit der COVID-19 geschuldeten Verbreitung der Arbeit im Homeoffice arbeiten viele Menschen zu Hause. Da gibt es Freelancer im IT-Bereich, Journalisten, Werbetexter, Übersetzer, Lektoren, Musiklehrer, Tagesmütter, Künstler, Heimarbeiter aus dem gewerblichen Bereich, Haustierbetreuer und vieles mehr. Allerdings ist oft Streit mit Vermieter und Nachbarn vorprogrammiert – nicht nur bei Tätigkeiten wie der Prostitution. Es kommt auch vor, dass in der Mietwohnung fremde Fahrräder repariert werden oder die Garage zur Skiwerkstatt mutiert. Was also ist erlaubt und was kann der Vermieter in einer normalen Mietwohnung untersagen?

Worauf kommt es bei der Berufsausübung in der Mietwohnung an?

Grundsätzlich brauchen Mieter für eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in der Mietwohnung die Erlaubnis des Vermieters. Denn: Die Mietwohnung wurde ihnen zum Wohnen vermietet und nicht als Büro, Werkstatt oder sonstiger Gewerberaum.


Der Bundesgerichtshof hat dies allerdings in einem wichtigen Urteil eingeschränkt. Danach gehören berufliche Tätigkeiten in der Mietwohnung, die nach außen gar nicht in Erscheinung treten, von vornherein mit zur Wohnnutzung – als Beispiele nennt der BGH die Unterrichtsvorbereitung eines Lehrers, die Telearbeit eines Angestellten, die schriftstellerische Tätigkeit eines Autors oder die Bewirtung eines Geschäftsfreundes des Mieters in der Wohnung. In solchen Fällen ist also eine Zustimmung des Vermieters nicht erforderlich.

Von einem "nach außen in Erscheinung treten" spricht man zum Beispiel, wenn außen am Haus Werbung angebracht wird, die Wohnanschrift in der Werbung als Geschäftsadresse genannt wird oder Kunden in der Wohnung aus- und eingehen. Sobald geschäftliche Aktivitäten nach außen hin in Erscheinung treten, geht der Bundesgerichtshof von einer Wohnungsnutzung aus, die der Vermieter ohne entsprechende Vereinbarung nicht mehr dulden muss. Dann ist seine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Aber: Der Vermieter kann in bestimmten Fällen "nach Treu und Glauben" dazu verpflichtet sein, diese zu erteilen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nur ein Teil der Wohnung gewerblich genutzt wird und es keine Kundenbesuche oder Mitarbeiter in der Wohnung gibt. Ein Anspruch des Mieters auf Zustimmung scheidet dem BGH zufolge aus, wenn in der Wohnung Mitarbeiter bzw. Angestellte des Mieters arbeiten.

Fall vor dem Bundesgerichtshof: Maklerbüro im Wohnzimmer

Im Fall ging es um einen selbstständigen Immobilienmakler, der mit seiner Partnerin in einer Zwei-Zimmer-Wohnung wohnte und dort auch sein Gewerbe angemeldet hatte. Allerdings gab er die Adresse auch auf seiner Homepage an (wie gesetzlich vorgeschrieben) und verwies dort auf die Erfolge seines "Teams". Sein Vermieter schloss daraus, dass er in der Wohnung Mitarbeiter beschäftigte und kündigte ihm fristlos.

Der Bundesgerichtshof betonte, dass auch ein Immobilienmakler sein Geschäft so organisieren könne, dass kaum Kundenbesuche in der Wohnung stattfänden und Nachbarschaft und Haus nicht über das Maß einer Wohnnutzung hinaus belastet würden. Immerhin finden bei Maklern die meisten Kundenkontakte bei Besichtigungen statt. Es komme hier also darauf an, ob der Makler tatsächlich in der Wohnung Mitarbeiter beschäftige. Um dies zu klären, wurde der Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen (Urteil vom 14. Juli 2009, Az. VIII ZR 165/08).

Tagesmütter: Wie viele Kinder dürfen es sein?

Für Prozesse sorgen auch Tagesmütter, die in ihrer Mietwohnung anderer Leute Kinder betreuen. Hier kommt es auf die Zahl der betreuten Kinder an. So sah das Amtsgericht Bonn 2018 die Vermietung an eine Tagesmutter als völlig unproblematisch an, wenn diese nur zwei bis drei einjährige Kinder gleichzeitig betreut. Eine Genehmigung des Vermieters hatte vorgelegen, andere Mitglieder der Eigentümergemeinschaft hatten diese Wohnungsnutzung unterbinden wollen (Urteil vom 25.1.2018, Az. 27 C 111/17).

Der Bundesgerichtshof sah in einem weiteren Streit unter Wohnungseigentümern eine Betreuung von bis zu fünf Kindern gleichzeitig als zu viel an - dies sei eine Nutzungsänderung der Eigentumswohnung (Urteil vom 13. Juli 2012, Az. V ZR 204/11).

Skiwerkstatt: Wenn die Garage umfunktioniert wird

In Bayern kam ein Fall vor Gericht, in dem ein Paar in der Garage seiner gemieteten Doppelhaushälfte im Winter eine kommerzielle Skiwerkstatt betrieb. Mit der Adresse wurde geworben und es herrschte reger Kundenverkehr. Der Vermieter war nicht so begeistert und fürchtete Ärger mit dem Bauamt. Auch hatte er diese Nutzung nicht genehmigt. Das Amtsgericht München gab ihm recht: Der Vermieter müsse eine derart intensive gewerbliche Nutzung mit Kundenverkehr nicht dulden - zumal die Kunden per Auto kamen und alles zuparkten (Urteil vom 30. November 2017, Az. 423 C 8953/17).

Prostitution: Ältestes Gewerbe auch in der Mietwohnung?

Prostitution ist mit Kundenbesuchen verbunden und gehört daher zu den Tätigkeiten mit Außenwirkung. Daher ist eine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ohne diese besteht ein Kündigungsgrund (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7.6.2004, Az. 20 W 59/03). Wohnungsprostitution kann auch baurechtlich unzulässig sein, etwa in einem reinen Wohngebiet laut Bebauungsplan. Andere Mieter im Haus können eine Mietminderung geltend machen, wenn echte Beeinträchtigungen vorliegen – nicht aus moralischen oder religiösen Gründen.

Vermieter sollten außerdem wissen: Prostitution gilt seit 2001 nicht mehr als "sittenwidrig". Die Vermietung von Wohnungen an Prostituierte ist grundsätzlich unproblematisch. Erfolgt diese jedoch zu einem deutlich überhöhten Mietzins, handelt es sich um "Ausbeutung von Prostituierten". Dies ist eine Straftat nach § 180a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches. Mögliche Folge: Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe sowie Unwirksamkeit des Mietvertrages.

Gitarrenunterricht: Zu laut

Werden andere Mieter mehr als bei einer üblichen Wohnnutzung durch Lärm beeinträchtigt, muss der Vermieter der Tätigkeit nicht zustimmen. Dies zeigte sich im Fall eines Mannes, der in seiner Mietwohnung an drei Werktagen pro Woche etwa zwölf Schülern Gitarrenunterricht erteilte. Kündigung und Räumungsklage des Vermieters waren erfolgreich - auch vor dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. April 2013, Az. VIII ZR 213/12).

Hundebetreuung: In der Mietwohnung oder im Park?

Im Mai 2020 befasste sich das Landgericht Leipzig mit einem Fall von Hundebetreuung. Ein Vermieter hatte seinem Mieter gekündigt und ihn auf Räumung verklagt, weil dieser bei Facebook eine gewerbliche Hundebetreuung anbot. Der Mieter wandte ein, dass er die fremden Hunde nicht in seiner Wohnung betreue, sondern ausschließlich draußen mit ihnen unterwegs sei. Das Gericht gab dem Mieter recht: Wenn er die Hunde nicht in seiner Wohnung betreue, liege kein Kündigungsgrund vor. Die Beweislast liege hier beim Vermieter - und der habe nichts bewiesen (Urteil vom 12. Mai 2020, Az. 2 S 401/19).

Fazit

"Was andere nicht hören, wird auch nicht stören" - so lautet ein alter Slogan des Münchner Verkehrsverbundes hinsichtlich des Musikhörens in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auf die Gewerbeausübung in der Mietwohnung ist er übertragbar. Zustimmungsbedürftig ist alles, was eine Außenwirkung hat. Auch dann kann es einen Anspruch des Mieters auf Zustimmung geben, wenn die konkrete Tätigkeit niemanden stört und Wohnung und Haus nicht übermäßig abnutzt. Ein Gewerbe mit Mitarbeitern in der Wohnung muss der Vermieter nicht akzeptieren.




letzte Änderung U.M. am 14.03.2023
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / pixelbliss


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

RS Toolpaket - Controlling

Excel-Tool_152x89px.jpgWir setzen für Sie den Rotstift an, sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Controlling über 30% im Vergleich zum Einzelkauf. Die wichtigsten Controlling-Vorlagen in einem Paket (Planung, Bilanzanalyse, Investitionsrechnung, ...). Das Controllingpaket umfasst 6 Excel-Tools für Ihre Arbeit! mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Mitarbeiter Konzernrechnungswesen (m/w/d)
Unser kaufmännisches Team steuert unser Business mit Leiden­schaft für Planung, kreative Lösungen und Innova­tionen. Werden Sie Teil unseres viel­seitigen und engagierten Teams und meistern Sie mit uns gemeinsam täglich neue Heraus­forderungen. Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Die Immobiliengesellschaft von vinzenzmurr, die BVG Verwaltung GmbH & Co. KG, betreut einen umfangreichen Immobilienbestand mit Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie einige gewerbliche WEG-Einheiten überwiegend im Herzen von München. Mehr Infos >>

Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zu ihm gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNINGHOVEN mit ihren Stammwerken in Deutschland sowie lokale Produktionsstätten in Brasilien, China und Indien. B... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Das Familienunternehmen Hedtke ist das modernste Mobilitätszentrum der Rhein-Main-Region für die Premiummarken Volvo, Jaguar Land Rover und LEVC. Dabei garantieren erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter und die Servicekultur eines Familienunternehmens auch seit vielen Jahren höchste Kundenzufrie... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
HOPPE, europaweit Marktführer in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Beschlagsystemen für Türen und Fenster, ist mit rund 2.300 Mitarbeitern international tätig. In dem eigentümer­geführten Familien-Unternehmen ist die wertebasierte und sinnorientierte Unter­nehmens­führung die Basis... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (all genders)
Wir sind führender Hersteller exklusiver und individueller Verpackungs­lösungen für die Marken­artikel­industrie im hoch­wertigen Konsum- und Luxus­güter­bereich. Seit Jahr­zehnten begeistern wir unsere anspruchs­vollen Kunden mit Kreativität, ausgefeilten Techniken und höchster Qualität. In eige... Mehr Infos >>

Junior Accounting Specialist (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Bürokaufmann (all genders)
Wir suchen eine(n) engagierte(n) Assistent:in der Finanzbuchhaltung (m/w/d), um unser Team bei you zu verstärken. Diese Position spielt eine zentrale Rolle in unserer Finanzabteilung und ist verantwortlich für die Bearbeitung und Verbuchung von Rechnungen sowie die Betreuu... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung Mietwohnungen

Betriebskostenabrechnung/ Nebenkostenabrechnung für Vermieter leicht gemacht! Mit diesem Tool lassen sich Betriebskosten kurzerhand erstellen. Durch zahlreiche Verlinkungen wird der Abrechnungsprozess deutlich vereinfacht. Mehr Informationen >>

Renditekalkulation für Eigentumswohnungen 

Unbenannt.png
Mit diesem Excel-Tool erhalten Sie einen optimalen Überblick über Rentabilität und Ertragschancen einer Eigentumswohnung. Es können schnell und einfach Entscheidungen über einen ETW-Kauf getroffen werden. Mehr Informationen >>

Muster-Betriebskostenabrechnung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Betriebskosten-Abrechnungen nach Erhalt durch Ihren Vermieter selbst abstimmen oder als Vermieter selbst erstellen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung