Besuch in der Mietwohnung – was ist erlaubt?

Ulf Matzen
Nicht selten gibt es Streit um das Thema "Besuch in der Mietwohnung". Da geht es um Vermieter, die mit der Kamera auf den neuen Freund der Mieterin lauern, um „Beweisfotos“ zu machen, da wird vehement gegen vermutete illegale Untermieter eingeschritten. Mancher Besucher bleibt auf Dauer und macht mehr Lärm, als es Nachbarn und Vermieter lieb ist. Und mancher Mieter traut sich nicht, die neue Partnerin oder gar die bettlägerige Mutter bei sich aufzunehmen, weil dies jemanden stören könnte. Was ist nun also rechtlich erlaubt?

Was gilt für Besucher, die wieder gehen?

In einer Mietwohnung hat der Mieter das Hausrecht. Grundsätzlich hat der Vermieter ihm nicht vorzuschreiben, wen er als Besuch empfängt. Ob der Mieter also Damen- oder Herrenbesuch erhält und zu welcher Uhrzeit, hat den Vermieter nicht zu interessieren. Sehr schön geht dies aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, das erklärte: Das Besuchsrecht gehöre zum Kern des Nutzungsrechts an einer Wohnung. Der Mieter bestimme eigenverantwortlich, wem er Zutritt gewähre und wem nicht (Urteil vom 16. September 2013, Az. 424 C 14519/13).


Dies gilt grundsätzlich auch für den Freund der Mieterin, der sie regelmäßig am Wochenende besucht. Ob solche Besuche den Moralvorstellungen des Vermieters oder der Nachbarn entsprechen, spielt keine Rolle: Die Zeiten von „kein Herrenbesuch nach 22 Uhr“ sind vorbei.

Was dürfen Besucher?

Besucher dürfen auch in einer Mietwohnung übernachten. Sie dürfen sich dort in Abwesenheit des Mieters aufhalten und sie dürfen auch einen Haus- und Wohnungsschlüssel bekommen, um die Wohnung selbstständig betreten zu können. Sie müssen sich allerdings an die Hausordnung halten.

Besucher dürfen durchaus auch ihr Tier – etwa einen Hund – mitbringen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mietvertrag die Hundehaltung ausschließt. Der Hund darf bei einer solchen Absprache allerdings nicht regelmäßig in der Wohnung übernachten.

Wann darf der Vermieter einschreiten?

Der Vermieter hat zwar kein Hausrecht an der vermieteten Wohnung, sehr wohl aber am nicht vermieteten Teil des Gebäudes – also zum Beispiel am Treppenhaus oder Eingangsbereich. Er kann in bestimmten Fällen ein Hausverbot aussprechen – natürlich nicht für seine Mieter selbst, aber in bestimmten Ausnahmefällen durchaus für Besucher. Zum Beispiel dann, wenn diese wiederholt andere Mieter durch Lärmbelästigung während der Ruhezeiten gestört haben oder Schäden oder Verschmutzungen am Gebäude oder an Gemeinschaftsräumen anrichten.

Es muss sich aber schon um ernsthafte Vorfälle und vor allem um mehrere Vorfälle durch die gleiche Person handeln. Nicht ausreichend ist es zum Beispiel, wenn ein einziges Mal in einer Wohnung in Abwesenheit des Mieters eine wilde Party mit Drogen gefeiert wird (Amtsgericht Köln, Urteil vom 22. September 2004, Az. 209 C 108/04).

Übrigens: Kunden sind keine Besucher. Eine nicht vertraglich vereinbarte gewerbliche Tätigkeit mit regelmäßigen Kundenbesuchen in der Wohnung darf der Vermieter untersagen. Hier wären eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung möglich.

Besucher oder Untermieter – was ist der Unterschied?

Ein Untermieter unterscheidet sich von einem Besucher zunächst einmal dadurch, dass er Miete zahlt. Eine Untervermietung erfordert immer die vorherige Zustimmung des Vermieters. Bei Untervermietung eines Teils der Wohnung darf der Vermieter diese nicht verweigern, wenn der Mieter daran ein berechtigtes Interesse hat (etwa Geldmangel nach Jobverlust). Trotzdem muss ihn der Mieter vorher fragen und kann nicht einfach ein Zimmer untervermieten. Denn auch hier gibt es Fälle, in denen der Vermieter ablehnen darf. Dies gilt etwa bei Überbelegung oder, wenn es in der Person des Untermieters gute Gründe dafür gibt – wenn dies zum Beispiel jemand ist, der im Haus schon früher randaliert hat. Die Untervermietung der ganzen Wohnung muss immer vom Vermieter erlaubt werden, hier hat der Mieter keine Ansprüche.

Wann wird der Besuch zum Mitbewohner?

Dies hängt grundsätzlich von der Dauer des Besuchs ab. Faustregel: Nach sechs Wochen ununterbrochener Anwesenheit des Besuchers dürfen Zweifel daran bestehen, dass es sich noch um Besuch handelt. Der Vermieter darf dann zumindest nachfragen. Will er einschreiten, liegt die Beweislast beim Vermieter. Hier können zum Beispiel Zeugenaussagen hilfreich sein. Der Vermieter darf auch Buch darüber führen, wann der Besucher kommt und geht. Nach drei Monaten handelt es sich in keinem Fall mehr um Besuch – dann ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.

Diese Zeiträume gelten nicht, wenn der Besucher offensichtlich auf Dauer eingezogen ist. Anzeichen dafür sind die Zahlung von Untermiete oder der Auszug des bisherigen Mieters.

Wen dürfen Mieter in ihre Wohnung aufnehmen?

Enge Familienangehörige wie Eltern, Kinder oder Ehepartner darf der Mieter immer mit in die Mietwohnung aufnehmen – egal, wie lange sie bleiben. Zum Teil zählen die Gerichte zu den nahen Angehörigen auch Nichten, Neffen und Geschwister sowie Partner einer eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft. Faustregel bei Verwandten: Je weiter entfernt die Verwandtschaft ist, desto enger muss das persönliche Verhältnis sein. Auch Hausangestellte oder im Haushalt wohnende Pflegekräfte können darunter fallen.
Unverheiratete Partner zählen bisher nicht zu den nahen Angehörigen. Wollen sie auf Dauer mit einziehen, ist grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.

Auch wenn der Vermieter in den oben genannten Fällen nichts gegen die Aufnahme einer Person in die Mietwohnung unternehmen kann, hat er doch das Recht, über den Neuzugang informiert zu werden. Denn: Zum Teil werden einzelne Betriebskostenpositionen nach der Personenzahl auf die Mieter im Haus verteilt. Hier wäre dann eine Anpassung vorzunehmen.

Einspruch erheben kann der Vermieter, wenn die Wohnung deutlich überbelegt ist. Leider ist nicht einheitlich gesetzlich definiert, wann dies der Fall ist. Das Amtsgericht München sieht noch keine Überbelegung, wenn auf jede erwachsene Person oder auf je zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr ein Raum von jeweils rund zwölf Quadratmetern entfällt oder wenn bei einer Familie jede Person durchschnittlich zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung hat (Faustregel). Werden diese Grenzen deutlich überschritten, liegt demnach eine Überbelegung vor (Urteil vom 29.4.2015, Az. 415 C 3152/15).

Es gibt in verschiedenen Bundesländern Wohnungsaufsichtsgesetze, die regeln, wie viele Quadratmeter Wohnfläche mindestens pro Person zur Verfügung stehen müssen.

Beispiel NRW: 9 Quadratmeter für Erwachsene, 6 Quadratmeter für Kinder bis sechs Jahren. Aber: Diese Gesetze geben der Gemeinde das Recht, gegen den Vermieter und die Bewohner einzuschreiten und begründen keine Ansprüche des Vermieters. Sie können natürlich vor Gericht als Argument angeführt werden, dass zu viele Personen in der Wohnung leben.

Wer haftet für Schäden durch Besucher?

Meist geht man davon aus, dass der Mieter für Schäden haftet, die seine Besucher an Wohnung oder Haus anrichten. Hier werden Besucher als „Erfüllungsgehilfen“ des Mieters angesehen und wer Erfüllungsgehilfen einspannt, um seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, haftet auch für deren Missetaten. Und hier zeigt sich schon das Problem: Einige Gerichte sehen Besucher nicht als Erfüllungsgehilfen an, da der Begriff hier nicht wirklich passt (Amtsgericht Düren vom 28. April 2010, Az. 47 C 43/10). Hier ist also die Rechtsprechung nicht einheitlich. Der Vermieter kann natürlich auch die Besucher direkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn er sie denn kennt.

Fest steht: Halten sich die Personen nicht (mehr) mit Erlaubnis des Mieters im Haus auf, haftet dieser auch nicht für von ihnen verursachte Schäden. Gemeint sind hier zum Beispiel alkoholisierte Partygäste nach einem Rausschmiss durch den Mieter oder randalierende Ex-Partner, die sich nicht mit einer Trennung abfinden wollen.




letzte Änderung U.M. am 23.03.2023
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Phovoi_R


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter  

Neben aktuellen News aus dem Bereich Hausverwaltung und Immobilienmanagement und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Renditeberechnung Ferienimmobile - VermietungBewertung Ferienimmobilie.png

Mit diesem hilfreichen Excel-Tool können Sie schnell und einfach die Rentabilität einer gewerblichen Vermietung Ihrer Ferienimmobilie berechnen und Investitionsentscheidungen treffen. Zusätzlich wird automatisch ein Restschuldplan erstellt.
Preis: 24,37 EUR  Mehr Informationen >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Haushalts-Finanzbuchhaltung (Rechnungsbearbeitung)
Wir sind das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG). Wir sorgen dafür, dass Ihr Navi immer den richtigen Weg findet und versorgen Deutschland mit Geodaten. Unsere Produkte sind die Problemlöser für Umwelt, Klima, Sicherheit und Infrastruktur und unterstützen u. a. das Technische Hi... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter:in (m/w/d)
Als internationale gemeinnützige Organisation ist es unser Ziel, weltweit so vielen Blutkrebspatient:innen wie möglich eine zweite Chance auf Leben zu geben und Zugang zu Stammzelltransplantationen zu verschaffen. Um noch mehr Patient:innen zu helfen, brauchen wir regelmäßig Verstärkung von engag... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit
Wir sind ein dy­na­misch wach­sen­des, in­ha­ber­geführtes Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men mit Schwer­punkt im Au­to­motive-­Bereich und Teil einer er­folg­rei­chen mittel­ständi­schen Un­ter­neh­mens­gruppe. Wir sind als mittel­ständi­sches Un­ter­neh­men seit 2001 ak­tiv und be­schäftigen der­zei... Mehr Infos >>

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Head of Accounting (m/w/d)
Die enventa Group, eine Einheit von starken Software-Unternehmen, unterstützt mit über 220 Expertinnen und Experten mittelständische Unternehmen und Konzerne dabei, aus ihren wertvollen Daten Mehrwerte zu generieren. Gemeinsam haben wir ein breites Portfolio von B2B-Softwarelösungen rund um ERP, ... Mehr Infos >>

Steuerreferent:in mit Schwerpunkt Gemeinnützigkeitsrecht (m/w/d)
Als internationale gemeinnützige Organisation ist es unser Ziel, weltweit so vielen Blutkrebspatient:innen wie möglich eine zweite Chance auf Leben zu geben und Zugang zu Stammzelltransplantationen zu verschaffen. Um noch mehr Patient:innen zu helfen, brauchen wir regelmäßig Verstärkung von engag... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Besteuerung und Governance
Als Referent Besteuerung und Governance tragen sie maßgeblich zu der Sicherstellung der Einhaltung steuerrelevanter Prozesse in einer innerdeutschen Holdingstruktur bei. Ihre Rolle umfasst auch die Mitarbeit und teilweise Verantwortung bei steuerlich getriebenen Projekten sowie die Begleitung von... Mehr Infos >>

Buchhalter mit Abschluss- und Projektverantwortung (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Renditeberechnung Ferienimmobilie - Vermietung 

Rendite - Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung.png1.png
Mit diesem hilfreichen Excel-Tool können Sie schnell und einfach die Rentabilität einer gewerblichen Vermietung Ihrer Ferienimmobilie berechnen und Investitionsentscheidungen treffen. Zusätzlich wird automatisch ein Restschuldplan erstellt. Mehr Informationen >>

Investitionsberechnung für Immobilien

Sie möchten Erkenntnisse gewinnen, ob eine Immobilie eine Investition wert ist? Dieses Excel-Tool beinhaltet Berechnungen zu den Kennzahlen der Rendite einer Immobilie, Kredit-Annuität und der Einkommenssteuer. Mehr Informationen >>

Residualwertberechnung für Immobilien-Anlage

Residualbewertung.png
Mit dem Excel-Tool der Residualwertberechnung können Sie den Preis eines Grundstücks als Restwert in einem Abzugsverfahren berechnen. Aus der Preisobergrenze wird ermittelt, inwiefern sich eine Investition noch rentiert. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Aktien-Depot 

4_0-Excel_Aktien_Depot.jpg
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Ihre Aktien in Excel verwalten. Das Excel-Tool besteht aus drei verschiedenen Tabellenblättern: Das Blatt "Depot" dient der Verwaltung der einzelnen Aktienbestände. Es ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Das "aktuelle Depot" sowie verkaufte Aktien unter "Historie". Im Tabellenblatt "Übersicht" werden automatische Zusammenfassung der Aktien-Vorgänge nach Kalenderjahren und der wichtigsten Kennzahlen festgehalten. Im Blatt "Parameter" werden Spesensätze für Kauf und Verkauf, Freistellungsauftrag, Vorjahres-GV-Topf und sonstige persönliche Einstellungen hinterlegt.  Zum Shop >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>